Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat billigt neues Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Innenminister Joachim Herrmann: „Freiwillige Feuerwehren fit machen für die Zukunft / Kinderfeuerwehren und Anhebung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre / Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Inklusion“

Der Ministerrat hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Entwurf von Innenminister Joachim Herrmann für ein neues Feuerwehrgesetz beschlossen. Ziel ist es, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen und die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen. Im Kern geht es Herrmann darum, das hohe ehrenamtliche Engagement der bayerischen Feuerwehren auch für die Zukunft zu sichern. Daher sollen die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, Kinder mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig und altersgerecht für den Feuerwehrdienst zu begeistern.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen“, erklärte der Innenminister.

Außerdem soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.

„Damit können wir den großen Erfahrungsschatz unserer Feuerwehrkollegen aus jahrzehntelanger Praxis noch besser nutzen“, so Herrmann.

Um die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen zu stärken, soll auch beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst enger zusammengearbeitet werden. Künftig sollen zudem auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können, beispielsweise als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Zur Entlastung der Kreisbrandräte sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig sogenannte „Fach-Kreisbrandinspektoren“ die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen Fachaufgaben unterstützen.

In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich.

„Ohne diese enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten“, lobte der Innenminister dieses herausragende Engagement.

„Das verdient größten Dank und höchste Anerkennung!“.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern (aktuelle Verfahren inkl. Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.