Gesetzgebung

Staatskanzlei: Reform zur Lebensmittelüberwachung beschlossen

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung beschlossen. Der Entwurf für die umfassende Reform wird nun dem Landtag zugeleitet. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte heute: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und führen die Lebensmittelüberwachung in eine starke Zukunft. Die neu geschaffene Kontrollbehörde für mehr Lebensmittelsicherheit übernimmt die Zuständigkeit für überregionale Großbetriebe. Damit wird die Lebensmittelüberwachung noch weiter gestärkt. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher“, so Scharf.

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Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung sog. komplexer Betriebe inklusive Vollzug. Hochspezialisierte Kontrollteams verschiedener Fachbereiche sorgen künftig für eine passgenaue Kontrolle. 70 neue Stellen und über € 4 Mio. sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden.

Für eine effiziente und intensive Lebensmittelüberwachung sowohl auf kommunaler als auch auf staatlicher Ebene wird in Verbindung mit der geplanten Vollzugsverordnung klar geregelt, welche Betriebe von welchen Behörden kontrolliert werden. Durch die Reform werden bayernweit um die 800 Betriebe unter die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde gestellt. Im Fokus stehen sog. komplexe Betriebe, also Großbetriebe, die überregional tätig sind. Das ist dann der Fall, wenn der Betrieb als wesentlicher Marktteilnehmer für die dauernde Versorgung von mindestens 1,5 Mio. Menschen ausgelegt ist, bspw. große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Auch für überregional tätige Betriebe, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, wird die zentrale Kontrollbehörde zuständig sein. Das gleiche gilt für alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen. Damit verbleibt bei den Kreisverwaltungsbehörden die ganz überwiegende Zahl der Betriebe, darunter lokal und regional tätige Metzgereien, Bäckereien oder Hofläden.

Der Hauptsitz der neuen Kontrollbehörde wird in Kulmbach sein und die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Erding wird zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München.

In den vergangenen Wochen wurde gemeinsam zum Gesetz- und Verordnungsentwurf eine große Verbandsanhörung durchgeführt. Beteiligt wurden alle kommunalen Spitzenverbände und über 80 betroffene Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Berufsverbände. Die Anregungen der Verbände wurden soweit möglich aufgegriffen. Das gilt insbesondere für einen Vorschlag des Bayerischen Landkreistages, der zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform eine Evaluierung vorsieht. Auf der Grundlage dieser Praxiserfahrungen kann dann gegebenenfalls nach Bedarf gezielt nachgesteuert werden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern (aktuelle Verfahren inkl. Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.