Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung führt Blindengeld auch für hochgradig Sehbehinderte ein

Das bayerische Blindengeld soll künftig auch hochgradig Sehbehinderten zu Gute kommen. Die Staatsregierung hat beschlossen, das Bayerische Blindengeldgesetz so zu erweitern, dass auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt sind. Sozialministerin Emilia Müller:

„Rund 8.500 Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Auch sie wollen wir mit einem Sehbehindertengeld unterstützen. Bayern wird für Menschen mit einer starken Sehbehinderung ab 01.01.2018 rd. € 12 Mio. jährlich bereitstellen. Wir fördern so die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und gehen damit einen weiteren großen Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft.“

Der Gesetzentwurf wird vorsehen, Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung mit € 176,- und taubsehbehinderte Menschen mit € 352,- pro Monat zu unterstützen – das sind über 30 beziehungsweise über 60% des bei voller Blindheit gezahlten Blindengeldes in Bayern. Bayern liegt damit vor allen anderen Ländern in Deutschland.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017

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