Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Verbote zur Gesichtsverhüllung in Bayern

Die Staatsregierung hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik. Eine Gesichtsverhüllung widerspricht dieser Kommunikationskultur.“ Der Innenminister kündigte an, entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufzunehmen. Außerdem sollen das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden.

In dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden Bereiche festgelegt, in denen das offene Zeigen des Gesichts unabdingbar ist.

„Das kann zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein, um die Identität eindeutig feststellen zu können“, erläuterte Herrmann.

Darüber hinaus seien alle Beamtinnen und Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität und Kommunikation gegenüber dem Bürger verpflichtet.

Einen besonderen Stellenwert hat für Herrmann das Verbot der Gesichtsverhüllung in Schulen und Kindertageseinrichtungen:

„Unsere Kinder müssen lernen, die Reaktionen ihres Gesprächspartners richtig einzuschätzen. Dazu gehören Mimik und Gestik als ein wesentlicher Teil unserer Körpersprache.“

Gerade für Lehrer und Schüler sei wichtig, sich gegenseitig „in die Augen zu schauen“, um die Reaktionen des Gegenübers besser einschätzen zu können.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017

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