Das Kabinett hat nach Abschluss der Verbandsanhörung die zusammengeführte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet.
Über die Einzelheiten wird durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gesondert informiert.
Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017