Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Das Kabinett hat nach Abschluss der Verbandsanhörung die zusammengeführte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet.

Über die Einzelheiten wird durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gesondert informiert.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.