Gesetzgebung

StMFLH: LEP-Fortschreibung – Söder zum Beschluss des Bayerischen Kabinetts: Mehr Freiheit für die Kommunen und Verbesserungen für den Naturschutz

Der Ministerrat hat heute die beiden Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) beschlossen. „Damit geben wir den Kommunen mehr Freiheit und verbessern den Naturschutz“, so Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die Erweiterung des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf, die Neugestaltung des Zentrale-Orte-Systems und Lockerungen am Anbindegebot verleihen der wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes neuen Schub und entlasten Ballungsräume; der Mindestabstand von Höchstspannungsleitungen schützt das Wohnumfeld und die Änderung des Alpenplanes ermöglicht touristische Entwicklung im Allgäu.

„Wir wollen kein Bayern der zwei Geschwindigkeiten. Dem steuert die Bayerische Staatsregierung mit der Heimatstrategie entgegen. Wir schaffen Freiräume, um dem ländlichen Raum mehr Entwicklungschancen zu geben. Gerade die Ansiedlung von Arbeitsplätzen auf dem Land ist der Schlüssel zur Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in ganz Bayern. Daher gilt es, Entscheidungsträger vor Ort zu unterstützen, denn sie wissen am besten, was für ihre Heimat gut ist. Entscheidungen über Planungen fallen künftig stärker vor Ort. Der ländliche Raum gehört nicht unter eine Käseglocke, sondern ist Lebens- und Zukunftsraum“, so Söder.

Der Minister betonte auch die Vorteile der LEP-Fortschreibung für die Ballungsräume:

„Die Fortentwicklung schafft Beschleunigung im ländlichen Raum und entlastet und entzerrt die Ballungsräume. Wir bringen Wohnen und Arbeiten näher zusammen.“

Konkret verwies Söder auf die Reduktion von Umweltbelastungen durch weniger Verkehr in den Städten infolge eines sinkenden Pendleraufkommens, den reduzierten Ausbaubedarf bei der Infrastruktur und die Entlastung der Wohnungsmärke in den Ballungsräumen.

Im Einzelnen beinhalten die Fortschreibungen folgende Änderungen:

Das Zentrale Orte System

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Das Zentrale-Orte-System sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Daseinsvorsorge für ganz Bayern. Das bisherige System bedarf einer Weiterentwicklung.

„Der Bevölkerung sollen auch in Zukunft im gesamten Freistaat Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Behörden wohnortnah zur Verfügung stehen. Wir wollen das System an die kommunale Realität anpassen“, so Söder weiter.

Insgesamt sollen 59 Gemeinden nach dem neuen System aufgestuft werden. Für bestehende Mittel- und Oberzentren wird es einen „Bestandsschutz“ geben. Neu festgelegt werden sollen drei Metropolen mit insgesamt sechs Gemeinden (München; Nürnberg/ Fürth/ Erlangen/ Schwabach und Augsburg), zwölf Oberzentren (mit 18 Gemeinden) und 16 eigenständige Mittelzentren (mit 26 Gemeinden); neun Gemeinden werden bestehenden Mittelzentren neu zugeordnet.

Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf

Durch Anhebung des Strukturindikators auf 90% und neuen Berechnungen mit aktuellem Zahlenmaterial wird der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) im Landesentwicklungsprogramm nochmals erweitert. Der RmbH erfasst bayernweit nun 33 Landkreise einschließlich neun kreisfreier Städte und 150 Einzelgemeinden außerhalb dieser Kreise. Die Zuordnung zum RmbH ist insbesondere für die Konditionen in verschiedenen Förderprogrammen wichtig.

„Damit kann ein größerer Anteil Bayerns von höheren Fördersätzen, etwa beim Breitbandausbau oder der regionalen Wirtschaftsförderung, profitieren“, sagte Söder.

Bei der Breitbandförderung haben Fördergemeinden die Chance auf einen erhöhten Fördersatz von 80%, in Härtefällen sogar 90%. Beim Regionalmanagement ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 20% auf bis zu 80% möglich. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für die betroffenen Förderprogramme ausreichend Haushaltsmittel vorgesehen, um den höheren Bedarf durch die Erweiterung des RmbH abdecken zu können. Der Strukturindikator für die Einstufung als RmbH setzt sich aus fünf Einzelkriterien zu Demographie und Ökonomie zusammen: Bevölkerungsprognose, Arbeitslosenquote, Beschäftigtendichte, verfügbarem Einkommen der privaten Haushalte und Wanderungssaldo junger Menschen.

Das Anbindegebot

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Um die Ansiedlung von Gewerbegebieten gerade in ländlichen Teilräumen zu befördern und dort neue Arbeitsplätze zu schaffen, enthält das Landesentwicklungsprogramm eine Lockerung des Anbindegebots. Künftig gelten Ausnahmen auch für Gewerbe- und Industriegebiete an Ausfahrten von Autobahnen und vierstreifigen Straßen sowie Gleisanschlüssen, interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete und große Freizeit- und Tourismusprojekte. Einzelhandel bleibt bei den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen, um den innerstädtischen Einzelhandel nicht zu gefährden. Daneben gibt es Änderungen im Verfahrensrecht: In grenznahen Gebieten soll eine bessere Reaktion auf die Praxis der Gebietsausweisung jenseits der Grenze möglich sein. Außerdem können die Bedürfnisse strukturschwacher Gemeinden noch stärker berücksichtigt werden. Heimatminister Söder:

“Mit der Lockerung des Anbindegebots setzen wir Impulse für den strukturschwachen Raum und die Grenzregionen. Wir wollen die Entscheidungsträger vor Ort nicht von München aus bevormunden“, betonte Söder.

„Außerdem vermeiden die Maßnahmen Verkehr vor Ort und entlasten damit auch die Bevölkerung.“

Der Minister trat auch Befürchtungen eines erhöhten Flächenverbrauchs entgegen.

„Die Lockerung des Anbindegebots erhöht nicht den Flächenverbrauch, sondern lässt lediglich andere Orte für die Flächeninanspruchnahme zu. Interkommunale Lösungen können sogar den Flächenverbrauch reduzieren.“

Bayern sei zudem das Land mit dem geringsten Besiedelungsanteil aller Länder Westdeutschlands. Der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen betrage in Bayern gerade mal 11,9%, der deutsche Durchschnitt belaufe sich auf 13,7%. Nach Zahlen des Umweltbundesamtes liegt der Anteil an versiegelter Flächen in Bayern sogar nur bei 5,41%.

„Bezogen auf ein Fußballfeld bedeutet das, dass gerade mal die Hälfte einer der beiden Strafräume versiegelt ist“, so der Minister.

Stromtrassen

Bislang gab es in Bayern keine klaren Regeln für den Mindestabstand von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen.

„Der Mensch steht im Mittelpunkt. Bei allen notwendigen Anpassungen der Strominfrastruktur muss der Stromnetzausbau bürgerfreundlich gestaltet werden. Wir nutzen unsere Möglichkeiten als Bundesland in der Landesplanung, um ausreichend Abstand zwischen Freileitungen und Wohnbebauung zu bekommen“, betonte Heimatminister Dr. Söder.

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sieht vor, dass zum Schutz des Wohnumfeldes künftig innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten soll. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Außerdem wird ein neuer Grundsatz im Landesentwicklungsprogramm festgelegt, dass es künftig keine Überspannungen von Siedlungen mehr geben soll. Wo bestehende Freileitungen über Siedlungen ersetzt werden, sollen diese aus dem Ort herausgelegt werden. Damit kann auch beim Ersatz bestehender Leitungen eine massive Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden.

Änderung der Zonierung des Alpenplanes

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Zur Eröffnung von Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang soll der Alpenplan im Landesentwicklungsprogramm geändert werden. Ziel ist eine punktuelle Änderung, um die geplante Skiverbindung am Riedberger Horn landesplanerisch zu ermöglichen. Danach sollen die relevanten Flächen in der Zone C am Riedberger Horn der Zone B zugeordnet werden. Um den Eingriff so kleinräumig wie möglich zu gestalten, soll die Änderung auf das zwingend Erforderliche und damit auf rund 80 Hektar beschränkt werden.

„Lediglich rund 0,04% der Gesamtfläche der Zone C des Alpenplans sind betroffen“, so Söder.

Gleichzeitig sollen im Gebiet der begünstigten Gemeinde Balderschwang zwei naturschutzfachlich wertvolle Kompensationsgebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Fläche von insgesamt rund 304 Hektar in die Zone C aufgenommen werden.

„Im Ergebnis erweitern wir die Zone C sogar um rund 224 Hektar hochwertigster Flächen – das ist eine deutliche Verbesserung für den Naturschutz“, so der Heimatminister.

In zwei transparenten Beteiligungsverfahren wurden zu den Teilfortschreibungen I und II Kommunen, Verbände, Behörden und Öffentlichkeit angehört. Diese Verfahren sind abgeschlossen. Nach Auswertung der Stellungnahmen ist heute die Beschlussfassung des Ministerrats über die zusammengefasste Teilfortschreibung erfolgt. Jetzt wird die LEP-Teilfortschreibung dem Landtag zu dessen Zustimmung zugeleitet.

StMFLH, Pressemitteilung v. 28.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.