Gesetzgebung

StMUV: Größtmögliche Sicherheit für alle Bundesbürger – Scharf: Keine Sicherheitsrabatte für ein Endlager im Kristallin

Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall muss die Sicherheit für Mensch und Umwelt absoluten Vorrang vor politischen Überlegungen haben. Das forderte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum Standortauswahlgesetz des Bundes.

„Der Freistaat Bayern übernimmt Verantwortung. Wir wollen die größtmögliche Sicherheit für alle Bundesbürger. Bayern steht zu einer zügigen Endlagersuche auf der Grundlage einer weißen Landkarte. Eine Million Jahre sind ein geologischer Zeitraum. Geologische Zeiträume erfordern geologische Sicherheiten. Die beste Sicherheit beim Langzeiteinschluss des hochradioaktiven Abfalls kann nur aus der Geologie selbst kommen. Dabei darf es für Kristallin als Wirtsgestein keinen Sicherheitsrabatt geben“, so Scharf.

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Das Standortauswahlgesetz sieht für die möglichen Wirtsgesteine Ton und Salz vor, dass das jeweilige Gestein den Abfall sicher einschließen muss. Für das dritte mögliche Wirtsgestein Kristallin (Granit) gilt hingegen, dass lediglich ein ins Gestein eingebrachter Behälter den Abfall sicher einschließen muss.

Scharf: „Kristallingestein muss an den gleichen Maßstäben gemessen werden wie Salz und Ton. Unterschiedliche Kriterien für die Wirtsgesteine schaffen unterschiedliche Sicherheiten. Schwächen in der Geologie mit technischen Barrieren zu heilen, darf niemals unsere erste Wahl sein. Zumal es entsprechende Behälter noch gar nicht gibt.“

Der Freistaat hat dem Standortauswahlgesetz im Bundesrat dennoch zugestimmt, damit zügig mit der Suche nach einem Endlager begonnen werden kann und die Standortzwischenlager an den deutschen Kernkraftwerken nicht durch die Hintertüre zu Endlagern werden.

In einem Entschließungsantrag zur Beratung des Standortauswahlgesetzes hat Bayern seine Forderung nach größtmöglicher Sicherheit für alle Bundesbürger Anfang dieser Woche bekräftigt. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit unter den Ländern. Bereits im Juni 2016 hatte Bayern in einer eigenen Stellungnahme zum Bericht der Endlagerkommission zum Ausdruck gebracht, dass die Sicherheit des Endlagers an erster Stelle stehen muss. Damit kommen durchlässige Wirtsgesteine für ein Endlager nicht in Betracht. Solche zweitklassigen Wirtsgesteine können die notwendige geologische Barrierewirkung nicht bieten.

StMUV, Pressemitteilung v. 31.03.2017

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