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Staatskanzlei: Staatsregierung legt Leitlinien für Entschädigungen beim Bau von unterirdischen Stromtrassen fest

Die Staatsregierung hat heute Leitlinien für die weiteren Verhandlungen zur angemessenen Entschädigung und Beteiligung von Grundstückseigentümern, die unmittelbar vom Bau der Leitungen SuedLink und SuedOstLink betroffen sind, festgelegt. Die Entscheidung, SuedLink und SuedOstLink zu 100% als Erdkabel zu planen, hat die Akzeptanz der beiden Gleichstromleitungen maßgeblich erhöht. Ziel der Staatsregierung ist es daher, Rahmenvereinbarungen der Netzbetreiber für die Grundstückseigentümer zu erreichen, die diese an der mit den Leitungen verbundenen Wertschöpfung beteiligen und angemessen für die Inanspruchnahme ihrer Flächen entschädigen.

Energieministerin Ilse Aigner:

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„Wir fordern wiederkehrende Leistungen für die vom Leitungsbau unmittelbar Betroffenen. Eine Beteiligung an der mit den Leitungen verbundenen Wertschöpfung und eine angemessene Entschädigung liegen nicht nur im Interesse der Grundstückseigentümer, sondern auch im Allgemeininteresse. Wie das Beispiel Thüringer Strombrücke zeigt, führen einvernehmliche Lösungen zu mehr Akzeptanz – und das bedeutet Zeitgewinn und Kostenersparnis. Jeder Monat, den SuedLink und SuedOstLink früher in Betrieb gehen, entlastet die Stromverbraucher. Denn wenn die Leitungskapazitäten von Nord- nach Süddeutschland mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten, müssen die Übertragungsnetzbetreiber nicht mehr eingreifen, um die Netze zu stabilisieren. Dadurch sinken die so genannten Redispatchkosten. Die Gleichstromverbindungen sind hier ein wichtiger Schritt.“

Aus Sicht der Staatsregierung sollen die Rahmenvereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Verbänden der Grundstückseigentümer folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Wiederkehrende Leistungen für Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke zügig im Einigungsweg zur Verfügung stellen.
  2. Spürbare Erhöhung der den Grundstückseigentümern gesetzlich zustehenden Dienstbarkeitsentschädigung.
  3. Erhöhung des Beschleunigungszuschlags: Dieser wird regelmäßig gewährt, wenn die Eigentümer der vorgeschlagenen Entschädigung innerhalb von acht Wochen zustimmen.
  4. Erhöhung der Aufwandspauschale, die die Grundstückseigentümer für den administrativen und zeitlichen Aufwand etwa für Notargänge entschädigt.
  5. Vollständige und zeitlich unbegrenzte Entschädigung für sämtliche Baufolgeschäden wie Ernteausfälle und eine erschwerte Bewirtschaftung insbesondere land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Bisher werden diese Schäden pauschal abgegolten. Um irreversible Schäden weitestgehend zu vermeiden, setzt sich Bayern zudem für eine bodenkundliche Begleitung während der Bauphase als Auflage für die Übertragungsnetzbetreiber im Planfeststellungsbeschluss ein.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung in Amberg, Pressemitteilung v. 04.04.2017