Sachgebiete: Abgabenrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Urt. v. 05.04.2017 – 4 BV 16.1970 / Weitere Schlagworte: besonderer Ortsbezug; Rechtsstellung als Grundversorger im Gemeindegebiet; Ermittlung des Vorteilssatzes / Landesrechtliche Normen: KAG; BV
Leitsätze:
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Bei einem Stromversorgungsunternehmen kann sich der für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag erforderliche besondere Ortsbezug nicht allein aus dem Recht zur Mitbenutzung des Stromverteilernetzes ergeben. In Betracht kommt insoweit aber die Rechtsstellung nach § 36 EnWG als Grundversorger im Gemeindegebiet.
- Die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes erfordert zumindest im Ansatz eine personen- und betriebs- bzw. branchenbezogene Betrachtung der zusätzlich anfallenden Stromkosten.
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