Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Ausbau des neunstufigen Gymnasiums – Freistaat muss den Kommunen die Kosten für die Gymnasialreform ersetzen

„Die Kommunen haben mit dem Entschluss der CSU-Landtagsfraktion und der Staatsregierung Klarheit über die Verlängerung der Laufzeit des Gymnasiums auf neun Jahre. Auf viele Städte werden für den Bau und Ausbau von Gymnasien höhere Kosten zukommen. Der Bayerische Städtetag begrüßt, dass das Konnexitätsprinzip zur Anwendung kommt: Der Freistaat muss den Kommunen zusätzliche Investitionskosten einer Gymnasialreform ersetzen. Wenn der Freistaat das neunstufige Gymnasium einführt, muss er für die Mehrkosten bei der Umstellung aufkommen“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer.

Der Bayerische Städtetag hält die Rückkehr zum neunstufigen Gymnasium (G9) für sinnvoll. Der Bayerische Städtetag hat bereits im November 2016 die Rückkehr zum G9 angeregt, da Mischmodelle nicht weiter helfen. Die Beratungen im Vorstand, den Ausschüssen und den Bezirksversammlungen des Bayerischen Städtetags haben ein klares Votum für das neunstufige Gymnasium geliefert.

Buckenhofer: „Wir brauchen nun stabile Strukturen in der Schullandschaft – wir bauen darauf, dass diese Reform von Dauer ist. Nun müssen die Kommunen planen: Ein G9 bedeutet einen höheren Raumbedarf für Schüler und Lehrkräfte, mehr Klassenzimmer, Fachräume und Sporthallen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Bayerischen Landtag muss nun die Kostenerstattung vor allem für den Bau und Ausbau von Schulen geregelt werden.“

Außerdem sind die Mehrkosten für das kommunale Lehrpersonal, für Lehrmittel und Schülerbeförderung zu berücksichtigen.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 06.04.2017