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BMI: 14.976 Asylsuchende im März 2017 – BAMF baut Anzahl der offenen Fälle weiter ab

Im Monat März 2017 reisten 14.976 Asylsuchende nach Deutschland ein. Wie im Vormonat kamen diese vor allem aus Syrien, Afghanistan und Irak. Im Februar 2017 hatte die Zahl der eingereisten Asylsuchenden 14.289 betragen. Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte auch im März 2017 weiter abgebaut werden. So hat das Bundesamt im März 2017 über die Anträge von 80.595 Personen entschieden und die Zahl der anhängigen Verfahren von 333.815 Ende Februar 2017 auf 278.006 Ende März 2017 reduziert. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge lag im Monat März 2017 bei 20.136.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im März 2017 ein Zugang von 14.976 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis März 2017
  Top-10-StaatsangehörigkeitenJan. 2017 Feb. 2017Mrz. 2017
Asylsuchende insgesamt14.47614.28914.976
1.Syrien2.7123.5333.679
2.Irak1.1301.3871.402
3.Afghanistan9639511.017
4.Eritrea9901.017907
5.Ungeklärt583573685
6.Iran800567558
7.Türkei573440495
8.Nigeria643452457
9.Somalia508496437
10.Albanien325356379

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im März 2017

Im März 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 80.595 Personen (Vorjahresmonat: 49.303, Vormonat: 71.499) entschieden.

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16.653 Personen (20,7%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 303 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 16.350 Personen (20,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

14.870 Personen (18,5%) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 5.519 Personen (6,8%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 30.201 Personen (37,4%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 13.352 Personen (16,6%). Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende März 2017 bei 278.006 (zum 28.02.2017: 333.815).

Im März 2017 haben beim Bundesamt 20.136 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 39.839 Personen (-66,4%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl an Asylanträgen um 3.568 Personen ( 21,54%).

Hauptherkunftsländer im März 2017
Zum Vergleich:Januar 2017Februar 2017März 2017
 1.Syrien2.7173.3054.002
 2.Afghanistan1.5561.5762.223
 3.Irak1.3121.4761.774
 4.Eritrea9661.0871.048
 5.Iran926763817
 6.Mazedonien439397712
 7.Albanien439378680
 8.Nigeria688525630
 9.Somalia617585629
10.Serbien555444610

II. Januar bis März 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde von Januar bis März 2017 ein Zugang von 47.249 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Haupt-staatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-Staatsangehörigkeiten von Januar bis März 2017
 Jan. – Mrz. 2017
Asylsuchende insgesamt47.249
1.Syrien11.371
2.Irak4.444
3.Afghanistan3.292
4.Eritrea3.109
5.Iran1.962
6.Ungeklärt1.907
7.Nigeria1.598
8.Somalia1.544
9.Türkei1.524
10.Russische Föderation1.155

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis März 2017

In der Zeit von Januar bis März 2017 haben insgesamt 60.157 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (181.405 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -66,8%.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Februar 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  Jan-Mrz 2016Jan-Mrz 2017
1.Syrien89.29212.252
2.Afghanistan20.2575.952
3.Irak25.9425.321
4.Eritrea2.4223.468
5.Iran4.5042.575
6.Somalia6142.048
7.Nigeria8801.926
8.Albanien3.6791.737
9.Serbien2.6501.687
10.Türkei5501.677

In den Monaten Januar bis März 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 222.395 Personen entschieden, 72.162 mehr (+48,0%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

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48.295 Personen (21,7%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 859 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 47.400 Personen (21,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

41.122 Personen (18,5%) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 14.055 Personen (6,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 81.292 Personen (36,6%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 37.667 Personen (16,9%).

BMI, Pressemitteilung v. 07.04.2017