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EU-Kommission: Kinder auf der Flucht – Kommission verstärkt Schutz minderjähriger Migranten

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) vorgestellt, wie der Schutz für alle minderjährigen Migranten bei ihrer Ankunft in der EU gestärkt werden kann. Ziel ist es, eine rasche Identifizierung und kindgerechte Versorgung sicherzustellen, um den Kindern so schnell wie möglich langfristige Perspektiven durch einen besseren Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu bieten. Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte:

„Die Zahl der Kinder, die in Begleitung von Familienangehörigen oder allein in der EU ankommen, ist dramatisch gestiegen. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder, die Schutz benötigen, ihn auch erhalten. Und wir müssen jetzt handeln. Es ist unsere moralische und rechtliche Verpflichtung. Darum stellen wir heute eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, um das Wohlergehen aller Kinder, die in der Europäischen Union ankommen, besser zu schützen, zu fördern und zu wahren.“

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In den vergangenen zwei Jahren sind hunderttausende minderjährige Migranten in der EU angekommen – viele von ihnen ohne ihre Familien. Zwar verfügen die EU und ihre Mitgliedstaaten über einen soliden Schutzrahmen, doch der jüngste Zustrom hat die nationalen Systeme unter Druck gesetzt und Lücken und Unzulänglichkeiten aufgezeigt. So muss den Kindern während der Bestimmung ihres Status geschultes Personal zur Seite gestellt werden können.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte:

„Einer von drei Asylbewerbern in Europa ist minderjährig. Kinder sind die am stärksten gefährdeten Migranten, und wir sollten in unserer Migrationspolitik dafür sorgen, dass ihr Schutz, sobald sie ihre Heimatländer verlassen, einheitlich gewährleistet wird. Dafür braucht es eine umfassende und stärkere Antwort.“

Die Kommission schlägt mehrere vorrangige Bereiche vor, auf die sich die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen konzentrieren sollten, um den Schutz minderjähriger Migranten zu verbessern und eine engere Vernetzung der zuständigen Stellen für Asyl und für Kinderschutz zu gewährleisten:

  1. Schnelle Identifizierung und Schutz bei der Ankunft: Bereits in einem frühen Stadium der Registrierung und in allen Aufnahmeeinrichtungen, die Kinder beherbergen, sollte eine mit Kinderschutz betraute Person anwesend sein; zudem sollten in jedem Hotspot Kinderschutzbeauftragte ernannt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Verfahren festlegen, um vermisste Kinder systematisch erfassen und entsprechende Informationen austauschen zu können.
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    Angemessene Aufnahmebedingungen für Kinder: Die Bedürfnisse jedes Kindes müssen bei der Ankunft so früh wie möglich ermittelt werden, und alle Kinder müssen unverzüglich und unabhängig von ihrem Status Zugang zu rechtlichem Beistand, Gesundheitsversorgung, psychosozialer Betreuung und Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige sollten die Möglichkeit erhalten, in (Pflege-)Familien untergebracht zu werden. Darüber hinaus muss alles dafür getan werden, um Alternativen für die Ingewahrsamnahme von Kindern zu schaffen.

  3. Rasche Bestimmung des Status und wirksame Vormundschaft: Die Rolle der Vormunde unbegleiteter Minderjähriger sollte gestärkt werden. Dazu wird die Kommission ein Europäisches Vormundschaftsnetz einrichten, das den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht. Um die Umsetzung zuverlässiger Verfahren zur Altersbestimmung in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen, wird das EASO seine Leitlinien in Kürze anpassen. Gemeinsame Bemühungen sind auch notwendig, um die Verfahren zur Suche nach Familienangehörigen und zur Familienzusammenführung zu beschleunigen, und zwar innerhalb und außerhalb der EU. Kindern sollte in allen migrationsbezogenen Verfahren stets Vorrang gegeben werden. Dies gilt auch bei der Umverteilung unbegleiteter Migranten aus Griechenland und Italien.
  4. Dauerhafte Lösungen und frühzeitige Integrationsmaßnahmen: Die Kommission wird die Integration von Kindern weiterhin mit Finanzmitteln und dem Austausch bewährter Verfahren unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die Umverteilung schutzbedürftiger Kinder zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass für Kinder, die zurückkehren, Maßnahmen für die Suche nach Familienangehörigen und die Wiedereingliederung ergriffen werden.
  5. Bekämpfung der Migrationsursachen und Schutz von Kindern entlang der Migrationsrouten außerhalb der EU: Im Rahmen der Migrationspartnerschaft hat die EU die Zusammenarbeit mit Partnerländern verstärkt, um den Kinderschutz im Bereich Migration zu vereinheitlichen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Länder bei der Stärkung ihrer nationalen Kinderschutzsysteme und der Vorbeugung von Kinderhandel zu unterstützen. Den kürzlich erneuerten Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes sollten rasch Maßnahmen folgen, und zwar auch in Herkunfts- und Transitländern.

Hintergrund

Durch die Migrationskrise hat die Zahl der minderjährigen Migranten, die in Europa ankommen, deutlich zugenommen. 2015 und 2016 waren rund 30% der Asylbewerber in der EU Kinder. Minderjährige Migranten benötigen besonderen Schutz, da sie entlang der Migrationsrouten einem höheren Risiko von Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung ausgesetzt sind, verschwinden oder von ihren Familien getrennt werden könnten. Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, darunter der EU-Grundrechtecharta, und den völkerrechtlich verankerten Rechten des Kindes haben Minderjährige ein Anrecht auf diesen Schutz.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 12.04.2017