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EU-Kommission: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen geht voran, aber mehr Einsatz der EU-Staaten nötig

Die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU geht voran. Im März wurden aus Griechenland und Italien 2.465 Personen auf andere EU-Staaten verteilt, ein neuer monatlicher Rekord. Insgesamt beläuft sich ihre Zahl jetzt auf 16.340. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen der EU-Staaten, damit alle infrage kommenden Flüchtlinge in den nächsten Monaten umgesiedelt werden können. Bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten wie der Türkei, Jordanien und Libanon gab es weiter erhebliche Fortschritte. Bislang konnten darüber 15.492 Personen sicher und legal in die EU einreisen.

Um die Umverteilungs- und Neuansiedlungsverfahren zu verbessern, richtet der heutige Bericht gezielte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte heute (Mittwoch):

„Im März haben wir so viele Personen umsiedeln können wie noch in keinem Monat zuvor. Das ist praktizierte Solidarität und gelebte Verantwortung. Jetzt ist es an der Zeit, dass alle Mitgliedstaaten ihren Zusagen Taten folgen lassen und ihr Engagement intensivieren. Sie stehen politisch, moralisch und rechtlich in der Pflicht. Wir rufen daher alle Länder, die sich bislang noch nicht an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligt haben, auf, dies zu tun. Es ist absolut möglich, alle für eine Umverteilung infrage kommenden Personen aus Griechenland und Italien in den kommenden Monaten umzusiedeln. Zudem haben wir es geschafft, mehr als zwei Drittel der 22.500 Personen neu anzusiedeln, denen wir, wie im Juli 2015 vereinbart, die sichere und legale Einreise in die EU ermöglichen wollen. Das ist eine gute Nachricht. Wir kommen damit unserer Zusage nach, die Verantwortung mit Drittländern wie Türkei, Jordanien und Libanon zu teilen.“

Umverteilung

Die Umverteilung hat sich – mit einer Steigerung um 27% gegenüber dem besten zuvor erzielten monatlichen Wert – weiter beschleunigt. So wurden im März mehr als 1.600 Personen aus Griechenland und mehr als 800 Personen aus Italien (insgesamt: 2.465) umgesiedelt. Zum 10. April beläuft sich die Zahl der umverteilten Personen somit auf insgesamt 16.340 (5.001 aus Italien und 11.339 aus Griechenland).

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Trotz dieser positiven Fortschritte bleibt das derzeitige Tempo der Umverteilung nach wie vor deutlich hinter der Zielvorgabe zurück, mit der gewährleistet werden soll, dass alle infrage kommenden Personen in den kommenden Monaten umgesiedelt werden. Mit rund 14.000 verbleibenden Umverteilungskandidaten in Griechenland und bislang 3.500 für eine Umverteilung registrierten Personen in Italien liegt die Zahl der für eine Umsiedlung infrage kommenden Personen in beiden Ländern deutlich unter den in den einschlägigen Ratsbeschlüssen zugrunde gelegten Vorausschätzungen.

Eine Umverteilung sämtlicher dafür vorgesehenen Personen aus Italien und Griechenland bis September 2017 ist absolut möglich, wenn die vom Europäischen Rat gebilligten Zielvorgabe von monatlich mindestens 3.000 Umverteilungen aus Griechenland und der Zielvorgabe der Kommission von monatlich mindestens 1.500 Umverteilungen aus Italien erreicht werden.

Da die Voraussetzungen und die Infrastruktur für eine funktionierende Umverteilung in beiden Ländern gegeben sind und die EU-Agenturen sowie die internationalen Organisationen ihre Kapazitäten im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielvorgaben ausgeweitet haben, sind nun die Mitgliedstaaten gefordert, ihren politischen Willen unter Beweis zu stellen und ihre Bemühungen zu intensivieren und miteinander abzustimmen, um die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Um die verbleibenden operativen und logistischen Engpässe im Umverteilungsverfahren zu beseitigen, richtet der heutige Bericht gezielte Empfehlungen an spezifische Mitgliedstaaten für eine umfassende Verbesserung des Verfahrens von der Antragstellung bis hin zur Umsiedlung selbst.

Im Interesse einer Verbesserung des Umverteilungsverfahrens sollten die Mitgliedstaaten insbesondere:

  • monatliche Aufnahmekontingente angeben, die Aufnahmezahlen insgesamt erhöhen, ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen aufstocken und die Bearbeitungszeiten verkürzen,
  • übermäßig restriktive Aufnahmekriterien und Verzögerungen vermeiden und Anforderungen, die das Umsiedlungsverfahren in die Länge ziehen, in Grenzen halten,
  • mehr Flexibilität im Hinblick auf die Möglichkeit (im Falle Italiens) bzw. die Notwendigkeit (im Falle der umsiedelnden Mitgliedstaaten), zusätzliche Sicherheitsbefragungen vorzunehmen, zeigen
  • sowie Anträge betreffend besonders gefährdete Personen und insbesondere unbegleitete Minderjährige vorrangig bearbeiten.
  • Im Falle Italiens sollte ferner die Registrierung und Identifizierung aller für eine Umverteilung infrage kommenden Personen so bald wie möglich erfolgen.

Einige Mitgliedstaaten (Luxemburg und Portugal) kommen ihren Verpflichtungen gegenüber Griechenland und Italien zunehmend nach, während andere (Bulgarien, Kroatien und die Slowakei) nur in sehr begrenztem Ausmaß Umsiedlungen vornehmen. Österreich hat einen baldigen Beginn der Umsiedlungen angekündigt, wohingegen andere Mitgliedstaaten (Ungarn und Polen) eine Mitwirkung an der Umverteilung weiterhin generell ablehnen. Nur zwei Mitgliedstaaten (Malta und Finnland) liegen bislang bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber Italien und Griechenland im Fahrplan.

Neuansiedlung

Bei der Umsetzung der Neuansiedlungsregelung liegen die Mitgliedstaaten weiter im Fahrplan. Am 10.04.2017 waren 15.492 Personen in 21 Ländern neu angesiedelt worden. Damit wurden mehr als zwei Drittel der vereinbarten 22.504 Neuansiedlungen bereits durchgeführt.

Seit dem 28.02.2017 wurden 1.070 Personen in der EU neu angesiedelt; die meisten von ihnen stammen aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon.

Während einige Mitgliedstaaten und assoziierte Länder ihre Ziele bereits erreicht haben (Estland, Irland, Niederlande, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein und Schweiz) und weitere sich inzwischen über die EU-Regelung an der Neuansiedlung beteiligen, sind die Lasten insgesamt weiter ungleich verteilt. Neun Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern, Griechenland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien) müssen noch mit der Aufnahme von Neuansiedlung im Rahmen der einschlägigen Programme auf EU-Ebene beginnen.

Die Neuansiedlungen aus der Türkei, die in die Gesamtzahl der Neuansiedlungen eingeflossen sind, haben sich in den vergangenen Wochen weiter beschleunigt; seit dem letzten Bericht wurden 1.053 Syrer neu angesiedelt. Insgesamt 4.618 syrische Flüchtlinge erhielten bislang auf der Grundlage der EU-Türkei-Erklärung die Möglichkeit zur sicheren und legalen Einreise in die EU. Die Mitgliedstaaten kommen mit den Vorbereitungen für weitere Neuansiedlungen gut voran. Die Zahl der festen Zusagen liegt mit 26.112 deutlich über dem im letzten Bericht angegebenen Stand.

Österreich und Rumänien bereiten derzeit die ersten Neuansiedlungen auf der Grundlage der Regelung vor. Allerdings gibt es weiter Mitgliedstaaten, die bislang weder Neuansiedlungen vorgenommen noch zugesagt haben, Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen (Zypern, Dänemark, Ungarn, Malta, Polen und Slowakei).

Weitere Informationen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 12.04.2017

Red. Hinweis: Die Pressemitteilung enthält zahlreiche weitere Links, u.a. zu den Umsiedlungsbeschlüssen sowie zur Erklärung EU-Türkei.