Gesetzgebung

Landtag (Antrag): Bericht über die Auswirkungen des Bundesintegrationsgesetzes in Bayern

Der Bayerische Landtag hat auf seiner 102. Plenarsitzung am 25.04.2017 einem Antrag (SPD) zugestimmt, wonach die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag in schriftlicher und mündlicher Form über die Auswirkungen des Bundesintegrationsgesetzes auf ihr Regierungshandeln zu berichten, u.a. auch bezüglich der Auswirkungen des Bundesintegrationsgesetzes auf die Ausgestaltung des Bayerischen Integrationsgesetzes.

Dabei soll die Staatsregierung vor allem auf folgende Fragestellungen eingehen:

  • Ist das Angebot an Integrationskursen in Bayern ausreichend? Wo besteht Nachbesserungsbedarf?
  • Welche Auswirkungen hat die Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus während und nach der Absolvierung einer Ausbildung auf den bayerischen Arbeitsmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Fachkräftesicherung, die Förderprogramme des Freistaates, wie „Fit for Work für Flüchtlinge“, sowie den Bedarf an Berufsschulklassen und Berufsschullehrkräften?
  • Welche Auswirkungen hat die Aussetzung beziehungsweise Beibehaltung der Vorrangprüfung auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den einzelnen Agenturbezirken? Wie wurde entscheiden, in welchen Bezirken die Vorrangprüfung beibehalten wird und wer wurde an der Entscheidung beteiligt? Welche Effekte erwartet die Staatsregierung durch die Beibehaltung der Vorrangprüfung in elf von 23 Agenturbezirken?
  • Welche Auswirkungen hat das Bundesintegrationsgesetz auf die Ausgestaltung des bayerischen Integrationsgesetzes?
  • Welche weiteren Auswirkungen hat das Bundesintegrationsgesetz auf das Handeln der Staatsregierung bezüglich der Integration von Migrantinnen und Migranten in Bayern?

Zur Begründung des Antrags sowie der weiteren Behandlung vgl. die Vorgangsmappe des Landtags, LT-Drs. 17/13214.

Ass. iur. Klaus Kohnen