Gesetzgebung

Landtag: 102. Plenum (25.04.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

In Erster Lesung behandelt wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen sowie der Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BayEUG (Stärkung des Elternrechts durch Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl). In Zweiter Lesung behandelt und abgelehnt wurde der Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Einführung des Schatzregals). Die nächste Plenarsitzung (103.) findet laut Sitzungsplan am 10.05.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

nach Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen, LT-Drs. 17/16299

Stichworte: Änderungen des PAG, BayDSG, LStVG; Einführung der sog. drohenden Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie; hieran anknüpfend Ausweitung von Generalklausel und Standardbefugnissen; Einfügung einer zusätzlichen Tatbestandsvariante zur rechtsgüterbezogenen Gefahrenabwehr bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung; Schaffung einer speziellen Befugnis zu orts- und gebietsbezogenen Aufenthaltsge- und verboten sowie Kontaktverboten, zu deren Überwachung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. auch die EAÜ angeordnet werden kann; Ergänzung des Gewahrsams um die Einfügung einer zusätzlichen Alternative der Abwehr einer Gefahr für bestimmte hochrangige Rechtsgüter sowie um den weiteren möglichen Gewahrsamsgrund des Nichtbefolgens einer angeordneten EAÜ-Maßnahme; Ausdrückliche Regelung von bestimmten Überwachungsmaßnahmen, insbesondere auch einer optischen und technischen Überwachung, bei Personen im polizeilichen Präventivgewahrsam durch Bezugnahme auf die Bestimmungen im BayStVollzG; Aufhebung der bisherigen gesetzlich absoluten Befristung der ohnehin richterlicher Entscheidung unterliegenden (Höchst)Dauer des Präventivgewahrsams von 14 Tagen; zugleich Schaffung einer flankierenden Verfahrensregelung, auf Grund derer eine hinreichende gerichtliche Überprüfung der Gewahrsamsvoraussetzungen gewährleistet ist; Erstreckung der bestehenden Befugnisse zur Durchsuchung von Personen auf Situationen drohender Gefahr; Wiedereinführung einer zweimonatigen Höchstspeicherfrist bei offenen Bild- und Tonaufzeichnungen nach Art. 32 PAG sowie Art. 21a BayDSG (bisher drei Wochen); Einfügung der neuen spezialgesetzlichen Befugnis zu einer (grds. richterlichen) Anordnung einer offenen EAÜ und der damit einhergehenden polizeilichen Datenerhebung sowie weiteren Verarbeitung in einem neu zu schaffenden Art. 32a PAG; Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung für präventivpolizeiliche Maßnahmen der Quellen-TKÜ (Überwachung des Inhalts von verschlüsselter Kommunikation, indem diese vor der Verschlüsselung beim Versender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger ausgeleitet wird); punktuelle Anpassung der Regelungen über die Verkehrsdatenerhebung an die aktuelle Fassung des TKG.

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Zur Fassung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Verbändeanhörung vgl.

nach Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) – Stärkung des Elternrechts durch Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl, LT-Drs. 17/16366 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurde behandelt und

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Einführung des Schatzregals), LT-Drs. 17/4481 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Hinweis  

BayRVR bietet einen aktuellen und fortlaufend aktualisierten Überblick über laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (Verfahrensstand, ggfls. inkl. redaktioneller Beiträge sowie amtlicher bzw. kommunaler Stellungnahmen).

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com