Gesetzgebung

Komba Bayern: Besoldungsanpassung 2017/2018 – Kabinett beschließt Erhöhung um mindestens € 75 für alle Beamten

Der Ministerrat hat in der Kabinettsitzung am 25.04.2017 dem aktualisierten Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 zugestimmt. Darin wird die Begrenzung des Mindesterhöhungsbetrags von € 75,– auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu € 3.200,– gestrichen. Damit werden die Verwerfungen, die der Tarifabschluss in diesem Punkt gebracht hat, im Beamtenbereich in Bayern korrigiert.

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Beseitigung dieser „Unregelmäßigkeiten“ gefordert. Auch bei der internen Willensbildung innerhalb des BBB war dies die Forderung der KOMBA-Gewerkschaft Bayern. Den vollen Mindesterhöhungsbetrag sollten ursprünglich nur Beschäftigte mit einem Grundgehalt von bis zu € 3.200,– erhalten. Die Folge wäre gewesen, dass in den Stufen 6 bis 10 der BesGr. A 10, in den Stufen 4 bis 8 der BesGr. A 11 und in den Stufen 3 bis 5 der BesGr. A 12 die Anpassung der Besoldung unter € 75,– betragen hätte.

Wesentliche Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses:

  • Lineare Anpassung rückwirkend ab 01.01.2017 um 2,0% für Beamte und Versorgungsempfänger.
  • Mindesterhöhungsbetrag von € 75,– Euro in allen Stufen der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A.
  • Lineare Anpassung ab 01.01.2018 um weitere 2,35% für Beamte und Versorgungsempfänger.
  • Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst erhalten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine Einmalzahlung i.H.v. € 500,–, bei Anwärterinnen und Anwärter beträgt die Einmalzahlung € 150,– (Stichtag: 01.01.2017).
  • Die Anwärterbezüge steigen rückwirkend ab 01.01.2017 und ab 01.01.2018 jeweils um einen monatlichen Betrag in Höhe von € 35,–.
  • Erhöhung des Erholungsurlaubs für Anwärterinnen und Anwärter von 28 auf 29 Tage ab dem Jahr 2017.

Komba Bayern, Aktuelles v. 26.04.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.