Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk gegen Aufweichung nationaler Kompetenzen in der EU-Sozialpolitik

Europaministerin Dr. Beate Merk hat sich heute nach der Bekanntgabe der Vorschläge der EU-Kommission zur Europäischen Säule sozialer Rechte gegen eine Aufweichung nationaler Kompetenzen in der EU-Sozialpolitik ausgesprochen. Merk: „In Zeiten, in denen über die Glaubwürdigkeit und die Zukunft der Europäischen Union diskutiert wird, müssen wir darauf achten, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Sozialpolitik zu wahren. Sie sind dafür verantwortlich, Strukturreformen für mehr Wachstum und Beschäftigung vorzunehmen und damit für eine bessere soziale Situation ihrer Bürger zu sorgen. Dafür brauchen wir keine einheitlichen EU-Vorgaben.“

Ministerin Merk begrüßte zwar das Ziel der heutigen Kommissionsvorlage, die soziale Dimension der EU sichtbarer zu machen.

„Wir bekennen uns klar zur sozialen Marktwirtschaft, die in den EU-Verträgen ausdrücklich als Leitbild verankert ist. Gleichzeitig ist die Kommission aber aus unserer Sicht auch aufgefordert, die ebenfalls in den Verträgen festgeschriebenen Zuständigkeiten und Prinzipien zu wahren. Dazu zählen für mich Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“, so Ministerin Merk.

Die Europäische Kommission hat heute ein Paket von Vorschlägen zur Europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt, das 20 Grundprinzipien und Rechte enthält, nach denen die Mitgliedstaaten ihre Beschäftigungs- und Sozialpolitik ausrichten sollen. Teil dieses Pakets ist auch ein Gesetzgebungsvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Weiterhin hat die Europäische Kommission heute ein sogenanntes Reflexionspapier vorgelegt, mit dem ein Diskussionsprozess zur zukünftigen Ausgestaltung der sozialen Dimension der EU eingeleitet werden soll.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 26.04.2017