Gesetzgebung

BMI: Bundestag beschließt Fluggastdatengesetz (FlugDaG) [PNR-Gesetz]

Das PNR-Gesetz ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Der bereits bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird so durch ein neues Instrument ergänzt. Zukünftig können die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Weil Terroristen und Schwerkriminelle nicht an Grenzen haltmachen, müssen wir wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Das gilt insbesondere für Reisebewegungen über den Luftweg, und deswegen ist die Fluggastdatenspeicherung ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität in Europa. Nach jahrelangen Verhandlungen ist es in der EU zu einer Einigung gekommen, die wir als eines der ersten Länder umsetzen.“

BMI, Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG).

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11501 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12080 und BT-Drs. 18/12149: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Erster Durchgang Bundesrat: hier.
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