Gesetzgebung

BMI: Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie (hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen)

Die NIS-Richtlinie sieht den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie die EU-weite Einführungen von Mindestanforderungen und Meldepflichten vergleichbar zum deutschen IT-Sicherheitsgesetz vor. Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„In Deutschland haben wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz schon heute einen einheitlichen Rechtsrahmen, bei dem Staat und betroffene Wirtschaft für mehr Cyber-Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland zusammenarbeiten. Die NIS-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um jetzt auch in Europa für mehr Cyber-Sicherheit zu sorgen.“

Über die schon mit dem IT-Sicherheitsgesetz geschaffenen Regelungen hinaus werden damit ähnliche Bestimmungen wie für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen auch für Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste eingeführt.

Zudem wird die Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie vorangebracht: Die notwendige Rechtsgrundlage für den Einsatz sog. Mobiler Incident Response Teams („MIRTs“) des BSI wird geschaffen, die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können. Schließlich wurde politisch verabredet, auch ein Gütesiegel für IT-Sicherheit einzuführen.

„So wollen wir einen großen Schritt hin zu allgemeingültigen IT-Sicherheitsstandards für internetfähige Produkte machen und die IT-Sicherheitseigenschaften solche Produkten für Bürgerinnen und Bürger transparenter machen“, so de Maizière.

BMI, Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.07.2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11242 und BT-Drs. 18/11620 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/11808: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Erster Durchgang im Bundesrat: hier.
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