Gesetzgebung

BMI: Bundestag beschließt Neufassung des BKA-Gesetzes

Mit dem neuen BKAG ist der Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“ gegeben – ein gewaltiges IT-Projekt, das eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme einschließlich der Abschaffung von Doppelstrukturen bei den Ländern zum Ziel hat.

„Die von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen, unterschiedlichen Dateiformaten und Erhebungsregeln geprägte zersplitterte IT-Landschaft können wir uns nicht mehr leisten“, so Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

„Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt.“

Ein übergreifendes Informationssystem beim BKA wird es ermöglichen, Informationen, die phänomenübergreifend zusammengehören, auch tatsächlich zusammenzuführen. Mit dem Gesetz wird zudem eine Befugnisnorm für die sog. elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, soweit eine Bundeszuständigkeit besteht.

Darüber hinaus setzt das Gesetz sowohl die Vorgaben des BVerfG vom April 2016 als auch die neuen europarechtlichen Datenschutz-Anforderungen um. Der Kernbereichsschutz, als der Schutz der engsten Privatsphäre, wird ausgebaut.

BMI, Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11163 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12076, BT-Drs. 18/12141 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen; Entschließungsantrag BT-Drs. 18/12131 abgelehnt; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12076, BT-Drs. 18/12141 Buchstabe b (Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11326, BT-Drs. 18/11658 für erledigt erklären) angenomme.
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Zu den vom BVerfG in o.g. Urteil u.a. präzisierten Grundsätzen der hypothetischen Datenneuerhebung die redaktionelle Anmerkung hier.