Gesetzgebung

Landtag: Wirtschaftsausschuss – Experten beleuchten Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Es ist seit mehr als 30 Jahren Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats und hat zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen. Wo dürfen künftig Gewerbegebiete entstehen? Wo hat Natur- und Alpenschutz Vorrang, wo wirtschaftliche Erwägungen? Die Staatsregierung plant in Teilbereichen des LEP einige Änderungen, mit denen sich der Landtag bis Ende dieses Jahres beschäftigt. Jetzt hat der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie dazu die Meinung von Sachverständigen eingeholt.

Im Rahmen dieser Anhörung debattierten die Experten die Pläne der Staatsregierung, 59 Gemeinden zu Mittel- und Oberzentren aufzuwerten und leistungsschwächere Orte zu „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ zu erklären. Cornelia Hesse, Direktorin beim Bayerischen Gemeindetag, erklärte, sie stehe den geplanten Änderungen skeptisch gegenüber, zudem seien sie mit zusätzlichen Kosten für die Kommunen verbunden:

„Es ist Aufgabe der Staatsregierung, die Gemeinden zu unterstützen. Wir erwarten, dass da Geld fließt.“

In dasselbe Horn stieß Andrea Gebhard, die bayerische Landesgruppen-Vorsitzende der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung: Es gelte, die Gegenfinanzierung zu überprüfen.

Thomas Lenzen, Geschäftsführer Architektur und Technik bei der Bayerischen Architektenkammer, lobte die Neuorientierung des Zentrale-Orte-Systems. Es müsse dringend angepasst werden an gegenwärtige Herausforderungen wie etwa die Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung der Menschen untereinander. Die ehemals „starren Gegensätze zwischen Stadt und Land“ lösten sich gegenwärtig auf, so Lenzen:

„Darauf müssen wir reagieren.“

Der langjährige Landesvorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern, Prof. Hubert Weiger, will das gegenwärtige LEP-Konzept weiteren Prüfungen unterziehen. Es sei richtig, die zentralen Einrichtungen der Daseinsvorsorge immer wieder neu zu überprüfen. Das LEP solle auf einen geringeren Flächenverbrauch hinwirken, der sich „auch ökonomisch schultern“ lasse. Richard Mergner, Landesbeauftragter beim BUND Naturschutz, kritisierte, das LEP verschärfe zunehmend den Wettbewerb unter den Kommunen:

„Das löst aber keine Probleme.“

Von „wachsendem Druck“ auf die Kommunen sprach auch Landrat Karl Roth vom Bayerischen Landkreistag.

„Schon fast jede zweite Gemeinde in Bayern ist ein Zentraler Ort. Das ist inflationär.“

Dr. Robert Obermeier, Abteilungsleiter beim Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK), und Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerktags, kritisierten beide die wachsende Zahl der Zentralen Orte. „Mittlerweile“, ergänzte Florian Gleich vom Bayerischen Städtetag, „ist ja schon fast jede zweite Gemeinde in Bayern ein Zentraler Ort. Das ist inflationär.“ Die Staatsregierung dürfe die Steuerungsfunktion des LEP nicht aus der Hand geben. Sein Städtetagskollege Erich Odörfer sagte, es reiche nicht, die Räume mit besonderem Handlungsbedarf auszuweiten. Auch die Wachstumsregionen ständen vor gewaltigen Aufgaben bei Wohnraum, Verkehr, Kindergärten und Schulen:

„Wir brauchen vor allem bessere Infrastruktur“, so Odörfer.

Prof. Holger Magel, Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, erklärte, es sei gut, dass der neue LEP-Entwurf jetzt auch die Metropolen thematisiere. Dies reiche aber nicht:

„Da muss man auch Inhalt reinpacken. Wie will Heimatminister Söder den Ballungsraum München entschleunigen? Hier brauchen wir Antworten.“

Dagegen wandte sich Dr. Benedikt Rüchardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw):

„Es wäre falsch, München abzubremsen oder entschleunigen zu wollen. Aber wir müssen unser Potenzial besser verteilen, also die Möglichkeiten in den ländlichen Räumen ausweiten.“

Die Metropolen müssten vor allem in der Infrastruktur ihrem Wachstum Rechnung tragen.

Prof. Manfred Miosga vom Geografischen Institut der Universität Bayreuth erläuterte, das System der Zentralen Orte habe in den vergangenen Jahrzehnten die Zugänge der Bevölkerung zu einer Infrastruktur der Daseinsvorsorge sichergestellt. In den 1990er Jahren sei vieles privatisiert und unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet worden.

„Davon haben vor allem die Metropolen profitiert.“

Ein sinnvolles System Zentraler Orte sei genau der richtige Weg, gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.

„Dabei ist nicht Zahl und Lage entscheidend, sondern die Leistungsfähigkeit. Ungleiches dürfen wir nicht gleich behandeln. Das klappt nur mit einer differenzierten Förderkulisse.“

„Die Menschen stimmen mit dem Umzugswagen ab.“

Christine Haderthauer (CSU) widersprach einigen Experten:

„Bayerns Bürger blicken nicht ins LEP, sondern gehen dorthin, wo sie gute Rahmenbedingungen finden. Die Menschen stimmen mit dem Umzugswagen ab. Ist es nicht sinnvoller, im LEP die Realitäten nachzuvollziehen als gegen die Realitäten steuern zu wollen?“

Martin Stümpfig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisierte den „neoliberalen Geist“ des LEP:

„Es wird nicht mehr gesteuert.“

Zahlreiche Stellungnahmen der Experten seien „eine klatschende Ohrfeige“ für die LEP-Änderungsvorlage aus dem zuständigen Finanz- und Heimatministerium. Ausschussvorsitzender Erwin Huber (CSU) wies auf den Umstand hin, dass CSU und Staatsregierung auf der einen und einige Sachverständige auf der anderen Seite ein voneinander abweichendes Planungsverständnis hätten:

„Wir haben entschieden, die staatliche Reglementierung zurückzunehmen.“

Bei der Frage des Anbindegebots geht es darum, inwieweit Gewerbegebiete „auf der grünen Wiese“ gebaut werden dürfen oder an eine Ortschaft angebunden sein müssen. Früher redete hier die Staatsregierung mit. Künftig sollen die Kommunen mehr und mehr selbst entscheiden dürfen. Die aktuelle LEP-Vorlage plant einige weitere Ausnahmemöglichkeiten. Auch damit zeigte sich das Gros der Experten nicht einverstanden. Florian Gleich vom Städtetag warnte davor, dass sich der Einzelhandel künftig in großen Zentren an der Autobahn konzentrieren könnte.

„Für Menschen ohne Auto ist das keine gute Lösung.“

Jegliche Ausnahmen sollte das LEP künftig unter Vorbehalt des regionalen Planungsverbands stellen.

„Unser Land verändert in atemberaubendem Tempo sein Gesicht“

Hubert Weiger erklärte, die seit 2013 bestehende Lockerung des Anbindegebots wirke sich „heute schon verhängnisvollst auf die gesamte Landschaft aus:

„Unser Land verändert in atemberaubendem Tempo sein Gesicht.“

Die Bayerische Verfassung schreibe vor, die Schönheit der Landschaft zu erhalten. Dagegen verstoße das LEP. Holger Magel warnte ebenfalls vor weiteren Lockerungen:

„Wenn die Kommunen alles besser wissen, dann brauchen wir kein LEP.“

Die Staatsregierung dürfe den Steuerungsgedanken nicht aufgeben.

Der Jura-Prof. Martin Kment von der Universität Augsburg warnte vor zu viel Freiheit für die Kommunen.

„Sie denken erstmal an sich und nicht an die Nachbargemeinden. Hier muss die Landesplanung als Schiedsrichter rein.“

Richard Mergner forderte, weitere Ausnahmen beim Anbindegebot zunächst zu befristen und unter den Vorbehalt einer erfolgreichen Evaluation zu stellen:

„Die Kommunen werden sonst in einen Verdrängungswettbewerb hineingetrieben.“

Erwin Huber (CSU) entgegnete, auch ihm gefielen die Logistikhallen an den Fernstraßen nicht. Ob sie allerdings dort entstünden oder an Ortschaften angebunden, habe keine Auswirkung auf den Flächenverbrauch.

„Wir haben eine Konfliktlage zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und dem Wunsch nach Wohnruhe in der Bevölkerung.“

Dr. Benedikt Rüchardt erklärte, die Autobahnen seien „nicht die zentralen Achsen des Naturschutzes, sondern des Verkehrs. Dass sich hier Wirtschaft ansiedelt, ist nur natürlich. Damit macht man nicht die Fläche kaputt.“

Zwist herrschte zwischen den Experten auch bei der Frage, ob der im LEP verankerte Alpenplan künftig eine Skischaukel am Riedberger Horn zulassen sollte: Wissenschaftler, Alpenverein und Naturschutzverbände lehnen die Skischaukel ab, um weitere Eingriffe in ein streng geschütztes Naturschutzgebiet zu verhindern und keinen Präzedenzfall zu schaffen. Der regionale Tourismusverband plädierte aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 27.04.2017 (von Jan Dermietzel)

Redaktionelle Hinweise

Die Überarbeitung des LEP in Stichworten: Teilfortschreibungen bei den Festlegungen zu den Zentralen Orten, zu den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf, zum Vorrangprinzip (Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sind vorrangig zu entwickeln), zur Vermeidung von Zersiedelung bzw. zum Anbindegebot sowie zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur; neben den Grund-, Mittel- und Oberzentren werden erstmals auch Metropolen ausgewiesen (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg); landesplanerische Ermöglichung des Vorhabens am Riedberger Horn (Zusammenschluss der Skigebiete Balderschwang [Gemeinde Balderschwang] und Grasgehren [Gemeinde Obermaiselstein] über eine Bergbahn und eine Skiabfahrt); Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen der Flughäfen München und Salzburg.

  • Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt (seit Inkrafttreten der letzten LEP-Änderung am 01.09.2013) auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges: Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.