Gesetzgebung

BMI: Bundestag beschließt Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen dürfen. Zudem kann dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden.

„Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln. Hierfür ist der heute beschlossene Entwurf ein wichtiger Beitrag“, so der Minister.

BMI, Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

a) Zum Bundesgesetz

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11180 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/11813: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen.
  • Zum Vorgang im DIP: hier.
  • Erster Durchgang im Bundesrat: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

b) Bayerisches Gesetz

Im Freistaat befindet sich ein „Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern“ im parlamentarischen Verfahren.

  • Stichworte: Verbot der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen; weitergehendes bzw. vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum evtl. später; Änderungen des BayBG, BayHSchG, BayEUG, BayKiBiG, PAG, LStVG, LWG, GLKrWG, der LWO und der GLKrWO.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.