Gesetzgebung

GVBl. (7/2017): Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) verkündet

Das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) v. 24.04.2017 wurde am 28.04.2017 verkündet (GVBl. S. 78). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. Nach Art. 7 PfleVG bestellt das StMGP bis 01.11.2017 einen Gründungsausschuss mit 25 Mitgliedern, wobei die Vorschläge der Berufsverbände und Vereinigungen, die die Interessen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege in Bayern vertreten, berücksichtigt werden. Der Gründungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen vorläufigen Vorstand und beschließt eine vorläufige Hauptsatzung. Der vorläufige Vorstand beruft innerhalb von längstens zwölf Monaten nach Bestellung des Gründungsausschusses nach Maßgabe der vorläufigen Hauptsatzung die erste Mitgliederversammlung ein oder führt nach Maßgabe der vorläufigen Hauptsatzung die Wahl zur ersten Delegiertenversammlung durch und beruft unverzüglich nach der Wahl die erste Delegiertenversammlung ein. Die Amtszeit des vorläufigen Vorstands endet mit der Wahl des von der ersten Mitgliederversammlung oder der ersten Delegiertenversammlung gewählten Vorstands.

  • Weitere Stichworte: Interessenvertretung; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Aufwertung der Pflegeberufe; Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege; freiwillige Mitgliedschaft; keine Pflichtbeiträge; Vollzug von Rechtsverordnungen, die Berufsangehörige in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege betreffen (Berufsordnung, Weiterbildungsordnung).
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges 

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen