Gesetzgebung

Landtag: Neuer Weg zum Medizinstudium geebnet

Mit einer einstimmig verabschiedeten Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) hat der Landtag einen neuen Weg zum Medizinstudium freigemacht. Nach einem erfolgreich verlaufenen Schulversuch wird an den Berufsoberschulen (BOS) neben dem Zweig „Internationale Wirtschaft“ auch der Zweig „Gesundheit“ als Regelangebot eingeführt. Die darauf aufbauende fachgebundene Hochschulreife wird künftig auch ein Medizinstudium ermöglichen.

„Das ist eine erfreuliche Weiterentwicklung der Durchlässigkeit unseres Schulsystems“, erklärte CSU-Berichterstatter Tobias Reiß vor der entscheidenden Abstimmung im Plenum.

Den von mancher Seite befürchteten Niveauverlust konnte Reiß nicht erkennen. Das Fachabitur sei dem gymnasialen gleichwertig, an den Studieninhalten ändere sich nichts, betonte er.

Erfreut zeigte sich auch Kathi Petersen (SPD). Die Ausweitung des Fächerangebots an den BOS eröffne für die Absolventen neue Berufsbilder und fördere die Gleichwertigkeit des an BOS und Gymnasien abgelegten Abiturs. Allerdings mahnte Petersen, dafür an den BOS auch die benötigten Lehrerstellen auszuweisen. Die zusätzlichen 100 Kräfte, die in den kommenden beiden Jahren eingestellt werden sollen, seien „nicht mehr als der Tropfen auf den heißen Stein“. Auf Grund ihrer wachsenden Bedeutung müssten die beruflichen Schulen weiter gestärkt werden.

Thomas Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte ebenfalls eine bessere Personal- und Sachmittelausstattung für die beruflichen Schulen.

„Neue Zweige haben nur Sinn, wenn sie nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sich auch in der Praxis umsetzen lassen“, sagte er.

Dies dürfe dann nicht nur in den Ballungszentren möglich sein, sondern auch in ländlichen Regionen. Für die FREIEN WÄHLER ergänzte Michael Piazolo, es sei richtig, dass die beruflichen Schulen mehr Aufmerksamkeit erführen. Deshalb sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Weg zum Medizinstudium nun auch über die berufliche Bildung führen könne. Damit könne sich ein zusätzliches Potenzial an Ärzten erschließen lassen, die eine der zunehmend verwaisenden Hausarztpraxen übernehmen könnten.

Die BayEUG-Novelle bringt den Schulen in Bayern weitere Neuigkeiten: So werden die bislang ohne gesetzliche Basis an den Fachoberschulen (FOS) eingeführten Vorklassen rechtlich institutionalisiert. In ihnen werden Mittelschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung auf die weiterführende Schullaufbahn an der FOS vorbereitet. Erleichtert wird zudem die Teilzeitausbildung im Pflegebereich. Die bisherige Voraussetzung, vorher bereits berufstätig gewesen oder einen Haushalt geführt zu haben, entfällt künftig. An den Förderschulen wird nun die Wahl von Klassenelternsprechern auf eine ordentliche Rechtsgrundlage gestellt. Damit werden die Mitspracherechte der Eltern von Förderschülern denen an den anderen Schulen gleichgestellt.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 10.05.2017 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

Dem Gesetzesbeschluss lag der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu Grunde – Stichworte: Berufsfachschule – Vereinfachung bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich; Fachoberschule und Berufsoberschule – Zusammenfassung in einem neu gefassten Art. 16 BayEUG, Gliederung der Jahrgangsstufen in je zwei Ausbildungsabschnitte, neue Ausbildungsrichtungen „Gesundheit“ und „Internationale Wirtschaft“, Vorklassen auch an Fachoberschulen; Förderzentren – Wahl von Klassenelternsprechern.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.