Gesetzgebung

Landtag: 103. Plenum (10.05.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

In Erster Lesung wurden u.a. der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018, der eine Übertragung des Tarifergebnisses vom Februar 2017 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vorsieht, sowie der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des AGGlüStV behandelt, der den Mindestabstand und die Sperrzeit von Spielhallen betrifft. Beschlossen wurde eine Änderung des BayEUG, die Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen und Förderzentren betrifft. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf (SPD) zur „Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) – Studierende in die Hochschulleitung“. Die nächste Plenarsitzung (104.) ist laut Sitzungsplan für den 18.05.2017 anberaumt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

nach Aussprache: Gesetzentwurf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes – Studentische Selbstverwaltung ermöglichen

  • Stichworte: Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft; Änderung von Art. 52 und 53 BayHSchG, neuer Art. 52a
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): LT-Drs. 17/16463

nach Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018, LT-Drs. 17/16543

  • Stichworte: Übertragung des Tarifergebnisses vom Februar 2017 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger; Einmalzahlung für aktive Beamte und Richter; redaktionelle Änderungen, Rechtsbereinigungen; Änderung des BayBesG, des BayBeamtVG, des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes, der Zulagenverordnung und des KWBG.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, LT-Drs. 17/16719

  • Stichworte: Änderung des AGGlüStV: Änderung von Art. 9 Abs. 3 – Mindestabstand für neue Spielhallen (500 m Luftlinie zu anderen Spielhallen; bisher: 250 m; Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30.06.2017 gestellt wird, bleibt nach derzeitiger Fassung bei 250 m). Änderung von Art. 11 Abs. 2 – gesetzliche Sperrzeit künftig für alle Spielhallen von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr (bisher: 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr); kommunale Möglichkeit, Sperrzeit zu verlängern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurden behandelt und

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), LT-Drs. 17/15166

  • Stichworte: Berufsfachschule – Vereinfachung bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich; Fachoberschule und Berufsoberschule – Zusammenfassung in einem neu gefassten Art. 16 BayEUG, Gliederung der Jahrgangsstufen in je zwei Ausbildungsabschnitte, neue Ausbildungsrichtungen „Gesundheit“ und „Internationale Wirtschaft“, Vorklassen auch an Fachoberschulen; Förderzentren – Wahl von Klassenelternsprechern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes – Studierende in die Hochschulleitung

  • Stichworte: Erweiterung der Hochschulleitung um ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden; Änderung von Art. 20, 22 BayHSchG
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): LT-Drs. 17/15338

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com