Gesetzgebung

BBB: Hauptausschuss 2017 – Für kompetenten Nachwuchs attraktiv bleiben!

„Der öffentliche Dienst soll ein Arbeitsplatz sein, der attraktiv ist, der ausreichend Fortentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet, der es dem Einzelnen erlaubt, Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase bestmöglich zu vereinen, der auf kompetentes Fachwissen zählen kann und angesichts jeglicher Aufgaben effektiv und sachgerecht reagieren kann“, forderte Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) in der heutigen Sitzung des BBB-Hauptausschusses mit rund 200 Vertretern aller 54 BBB-Mitgliedsverbände.

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Vor zahlreichen Vertretern aus Politik, Staatsregierung und Partnerorganisationen der freien Wirtschaft regte der BBB-Chef an, bei der Nachwuchsgewinnung die durchweg positiven Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst in den Vordergrund zu stellen.

„Beim Finanziellen können die öffentlichen Haushalte nicht mit der freien Wirtschaft mithalten. Aber was Flexibilität angeht – da können wir punkten!“, so Habermann.

Flexible Arbeitsbedingungen dienten der Bereicherung des Lebens häufig mehr als rein monetäre Anreize. Mit dem Gesetz zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei schon vieles erreicht worden. Nun müsse darauf aufgebaut werden. Da sehe er auch das Gesundheitsmanagement in der Pflicht, meint Habermann. Da könne neues Personal geworben und bereits vorhandenes im AKTIVEN Dienst gehalten werden.

Bestrebungen, an den grundlegenden Punkten zu rütteln, die das Beamtenverhältnis ausmachen, erteile man als BBB eine klare Absage. Thematisiert werden müssen in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch die aktuellen Diskussionen zur Einheitsversicherung für die Absicherung im Krankheitsfall.

Mit Blick auf das gestern im Landtag behandelte Besoldungsanpassungsgesetz stellt Habermann die in den letzten Jahren zur Regel gewordenen einheitlichen Einkommensforderungen für den öffentlichen Dienst in Tarif- und Beamtenbereich in Frage. Es zeige sich zunehmend, dass sinnvolle Umsetzungen für beide Bereiche an die Grenzen des Machbaren gelangen.

BBB, Pressemitteilung v. 11.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.