Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Gymnasialreform und Bayerisches Bildungspaket – Maly: Freistaat muss für die Mehrkosten des neunstufigen Gymnasiums aufkommen

Der Beschluss der Staatsregierung zur Verlängerung der Laufzeit des Gymnasiums auf neun Jahre im „Bayerischen Bildungspaket“ schafft Klarheit. „Nun wissen die Kommunen, worauf sie sich einstellen müssen. Auf viele Städte werden für den Bau und Ausbau von Gymnasien höhere Kosten zukommen. Der Bayerische Städtetag begrüßt, dass die Staatsregierung das Konnexitätsprinzip (nach dem Motto: wer anschafft, soll auch bezahlen) anwendet: Der Freistaat muss den Kommunen zusätzliche Investitionskosten einer Gymnasialreform ersetzen. Wenn der Freistaat das neunstufige Gymnasium einführt, muss er für die Mehrkosten bei der Umstellung aufkommen. Dies hat uns der Ministerpräsident zugesagt“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Maly: „Wir brauchen nach dem langen Dialogprozess nun stabile Strukturen in der Schullandschaft. Wir bauen darauf, dass diese Reform von Dauer ist.“

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Der Bayerische Städtetag hält die Rückkehr zum neunstufigen Gymnasium (G9) für sinnvoll. Der Bayerische Städtetag hat bereits im November 2016 die Rückkehr zum G9 angeregt, da komplizierte Mischmodelle nicht weiter helfen.

Maly: „Nun müssen die Kommunen im Gesetz, das die Gymnasialreform regelt, eine klare Basis für ihre Planungen erhalten: Ein G9 bedeutet einen höheren Raumbedarf für Schüler und Lehrkräfte. Ein Schülerjahrgang mehr bedeutet, dass Gymnasien mehr Klassenzimmer, mehr Fachräume und mehr Kapazitäten in Sporthallen benötigen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bayerischen Bildungspaket im Bayerischen Landtag, das im Sommer ansteht, muss nun die Kostenerstattung geregelt werden. Das Anhörungsverfahren für den Gesetzentwurf muss letztlich eine Regelung bringen, die einen vollen Ausgleich der entstehenden Kosten sicher stellt.“

Der volle Kostenausgleich umfasst als größten Posten den Bau und Ausbau von Schulen, der möglichst bis zum ersten G9-Abiturjahrgang im Schuljahr 2025/26 erfolgen sollte. Im Anhörungsverfahren muss geprüft werden, ob die grobe Kostenschätzung von € 500 Mio. für Schulbaumaßnahmen auskömmlich ist und ob die komplizierten Parameter zur Berechnung der Schülerzahlen und Raumkapazitäten auf der Basis der Jahreszahlen 2011 des letzten G9-Abiturjahrgangs tragfähig sind. Fraglich ist auch, ob die ersten Modellrechnungen und Projektionen plausibel sind: Im Gesetzentwurf werden zum Beispiel Konnexitätskosten für den Sachaufwand für Einrichtungen, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhalt der Schulgebäude nur anerkannt für die kreisfreien Städte Augsburg, Bayreuth, Erlangen, Fürth, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Straubing, Würzburg sowie die Landkreise Berchtesgadener Land, Dachau, Deggendorf, Ebersberg, Erding, Erlangen-Höchstadt, Fürstenfeldbruck, Fürth, München, Regen, Starnberg und Würzburg. Betroffen wären also nur 23 von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen – für alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise sieht der Gesetzentwurf keinen Konnexitätsersatz für den Sachaufwand vor. Darüber hinaus sind etwa die Mehrkosten für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien zu berücksichtigen. Und: Die Betriebskosten für Schulgebäude und die Kosten für die Schülerbeförderung schlagen zu Buche.

Maly verweist auf weitere wichtige Kostenfaktoren:

„Das Bildungspaket kann seinen Zweck nur dann dauerhaft erfüllen, wenn darin auch die Finanzsituation des kommunalen Schulwesens und die Investitionskosten für Inklusionsmaßnahmen berücksichtigt werden. Ein weiterer gewichtiger Teil des Bildungspakets ist die Digitalisierung im Schulbereich. Das Schulfinanzierungsgesetz stammt noch aus den Zeiten von Kreide und Tafel. Der Einsatz von Whiteboard, Laptop, Ipad oder Tablet erfordert geänderte Finanzierungsregelungen. Gerade ein Bundesland, das sich wie Bayern als High-Tech-Standort versteht, muss sich zu seiner Mitverantwortung bei der Finanzierung einer leistungsfähigen digitalen Schulinfrastruktur bekennen. Die Kommunen können diese digitale Herausforderung nicht alleine stemmen.“

Eine Möglichkeit zur besseren Finanzierung der digitalen Ausstattung an Schulen könnte sich in einer Kofinanzierung des Landes mit dem Bundesprogramm ergeben, das Bildungsministerin Johanna Wanka angekündigt hat [red. Hinweis: vgl. hier und hier]. Dabei sollen auf fünf Jahre verteilt die Länder insgesamt € 5 Mrd. zur Digitalisierung der Schulen erhalten – allerdings hat sich die Ankündigung bislang noch nicht konkretisiert. Es liegen noch keine Details für das Bundesprogramm vor.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 11.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Gesetzgebungsverfahren zum G9 – Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.