Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 12. Mai 2017

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Besserer Schutz für Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz für die Allgemeinheit / Kinderehen sind mit dem Kindeswohl unvereinbar / Heimliches Filmen im Gerichtssaal muss künftig strafbar sein“

Zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften (TOP 20):

Bayern unterstützt nachdrücklich Strafverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte und Einsatzkräfte. Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Endlich können wir diejenigen besser schützen, die im Einsatz für die Allgemeinheit ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben riskieren. Bayern hat die besorgniserregende Zunahme an Übergriffen gegen Amtsträger und Rettungskräfte seit Jahren thematisiert und der Verbesserung ihres Schutzes hohe Priorität eingeräumt. Diese Entwicklung wurde allerdings seitens der SPD-geführten Länder lange ignoriert. Nun können wir dieses Vorhaben doch noch erfolgreich zum Abschluss bringen. Das Gesetz trägt die klare sicherheitspolitische Handschrift Bayerns und stellt ein wichtiges Signal für alle von Gewalt und Widerstand betroffenen Einsatzkräfte dar. Zugleich wird gegenüber potentiellen Gewalttätern unmissverständlich klar gemacht, dass der Staat sich deren gemeinschädlichen Umtrieben kraftvoll und mit einschneidenden Strafen entgegenstellt. Bei Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte hilft nur konsequentes Durchgreifen und die härtere Bestrafung der Gewalttäter.“

Huber begrüßte dabei ausdrücklich, dass der erhöhte Schutz auch Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungskräfte umfasst.

„Das Gesetz hat eine eindeutige Botschaft: Wir stehen auch hinter unseren Feuerwehrleuten und allen Hilfskräften, die – vielfach sogar ehrenamtlich – bei Unfällen, Demonstrationen oder Sportveranstaltungen im Einsatz sind. Sie sind in oft sehr schwierigen Situationen für die Gemeinschaft zur Stelle und haben unseren besonderen Schutz verdient.“

Bayern unterstützt zudem die Erweiterung der Strafbarkeit bei Behinderung von hilfeleistenden Personen.

Huber: „Wer Opfer eines Unfalls wird, ist auf schnelle Hilfe angewiesen. In diesen Situationen zählt oft jede Sekunde. Es kann nicht sein, dass Hilfskräfte nicht reibungslos arbeiten und helfen können, nur weil Gaffer und Schaulustige ihre Sensationsgier nicht zügeln. Die neue Strafvorschrift macht unmissverständlich deutlich, dass ein solches grob rücksichtsloses Verhalten nicht toleriert wird.“

[Red. Hinweise: Erläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP; verbundene Meldungen]

Zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (TOP 51)

Der Bundesrat berät an diesem Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen. Bundesratsminister
Huber:

„Kinderehen sind mit dem Kindeswohl und unserem Verständnis von Ehe und Familie unvereinbar. Das Kindeswohl ist Teil unserer Leitkultur und deshalb verbindlich für alle, die hier leben. Die Staatsregierung begrüßt deshalb nachdrücklich, dass künftig im Ausland geschlossene Kinderehen von unter 16-Jährigen in Deutschland von Anfang an null und nichtig sein sollen. Das vermeidet langwierige gerichtliche Aufhebungsverfahren. Das Jugendamt muss in dieser Zeit nicht tatenlos zusehen, wie die Mädchen in der Ehe verbleiben, was ihre Entwicklung und damit auch ihre Integration behindern kann. Bayern war der Motor für dieses klare Verbot und hat schon früh entsprechende Vorschläge beim Bund eingebracht. Bei Kinderehen kann es nicht um Toleranz gehen. Unsere fundamentalen Werte, zu denen der verfassungsrechtlich fest verankerte Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört, lassen sich nicht relativieren.“

[Red. Hinweise: GesetzentwurfErläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP; verbundene Meldungen]

Zum bayerischen Gesetzentwurf „Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen“ (TOP 42)

Der Bundesrat berät morgen einen bayerischen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches.

„Das heimliche Filmen im Gerichtssaal muss künftig strafbar sein“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Zuhörer, aber auch Verfahrensbeteiligte erstellen immer häufiger unbemerkt Bild- oder Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen, die sie anschließend im Internet verbreiten. Die moderne Technik erleichtert ein solches Verhalten: Mit kaum erkennbaren Videokugelschreibern, Schlüsselanhängern und sonstigen Kleinstgeräten werden Aufnahmen in guter Qualität gefertigt.

Hinzu kommen die Aufnahmemöglichkeiten, die Alltagsgegenstände wie Smartphones, Laptops und Tablets serienmäßig bieten.

Huber: „Besonders in Erscheinung treten dabei Personen aus der sog. Reichsbürger- Szene. Sie verwenden ihre Aufzeichnungen, um sich selbst darzustellen und andere bloßzustellen oder einzuschüchtern. Unsere Bundesratsinitiative ist deshalb ein wichtiger Baustein in der Strategie der Staatsregierung, gerade den ,Reichsbürgern‘ ganz entschieden die Stirn zu bieten.“

Das Anfertigen von Aufnahmen kann durch den Richter zwar mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden. Wenn die Aufnahmen erst später bekanntwerden, greift diese Maßnahme jedoch nicht mehr. Die bestehenden strafrechtlichen Regelungen zum Schutz gegen verbotene Film- und Tonaufnahmen sind lückenhaft und erfassen häufig nicht die Herstellung derartiger Aufnahmen.

Huber: „Solches Verhalten ist gravierendes Unrecht und verlangt eine klare gesetzliche Strafandrohung. Es geht um Persönlichkeitsrechte von Richtern, Staatsanwälten, Zeugen oder Sachverständigen und die unbefangene Wahrheitsfindung vor Gericht.“

[Red. Hinweise: Gesetzentwurf; Erläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP; verbundene Meldungen]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 11.05.2017