Sachgebiet: Kommunalrecht / BayVGH, Urt. v. 17.05.2017 – 4 B 16.1856 / Weitere Schlagworte: Bürgerbegehren gegen Verkauf in Privatrechtsform geführter Stadtwerke / Landesrechtliche Normen: GO; BayÖPNVG
Leitsatz:
AnzeigeDie dem Bürgerbegehren beizufügende Begründung muss keinen Hinweis auf die – dem Begehren entgegenstehende oder mit ihm übereinstimmende – Beschlusslage im Gemeindesrat enthalten.
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