Sachgebiet: Polizei- und Sicherheitsrecht / BayVGH, Urt. v. 22.05.2017 – 10 B 17.83 / Weitere Schlagworte: Herausgabe von präventiv-polizeilich sichergestelltem und in öffentlich-rechtliche Verwahrung genommenem Bargeld; Abtretung des (behaupteten) Herausgabeanspruchs / Landesrechtliche Normen: PAG
Leitsatz:
AnzeigeEine wirksame Abtretung des (behaupteten) Anspruchs auf Herausgabe von präventivpolizeilich sichergestelltem und in öffentlich-rechtliche Verwahrung genommenem Bargeld an Dritte (hier: Prozessbevollmächtigten) ist grundsätzlich rechtlich nicht möglich.
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