Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG)

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/17055 v. 23.05.2017). Hiernach wird zum 01.01.2018 ein finanzieller Ausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie für taubsehbehinderte Menschen eingeführt. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten einen Geldbetrag i.H.v. 30% des Blindengelds für blinde Menschen, mindestens jedoch einen Geldbetrag i.H.v. € 176 Euro monatlich. Taubsehbehinderte Menschen erhalten den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen.

Auf Grund des Bayerischen Blindengeldgesetzes erhalten blinde und taubblinde Menschen zum Ausgleich ihrer durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen ein monatliches Blindengeld. Bisher wird jedoch die besondere Situation hochgradig sehbehinderter Menschen sowie hochgradig sehbehinderter Menschen, die gleichzeitig auch taub sind (taubsehbehinderte Menschen), nicht berücksichtigt. Das soll durch den Gesetzentwurf geändert werden. Das Blindengeld kann wegen des gleichzeitigen Bezugs von Pflegegeld der Sozialen Pflegeversicherung oder infolge Heimaufenthalts gekürzt werden, was bislang in ca. 49% der Fälle geschieht.

Hochgradig sehbehindert ist nach dem Gesetzentwurf, wer nicht blind im Sinne von Art. 1 Abs. 2 ist und [1.] wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 1/20 beträgt oder [2.] wer so schwere Störungen des Sehvermögens hat, dass sie einen Grad der Behinderung von 100 nach dem SGB IX bedingen. Taub im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Hörverlust von mindestens 80%.

Laut Gesetzentwurf beziehen in Bayern derzeit ca. 13.400 blinde und ca. 320 taubblinde Menschen ein Blindengeld nach dem BayBlindG. Die Anzahl der hochgradig sehbehinderten Menschen wird auf 8.500 Personen geschätzt. Darunter sind geschätzt ca. 100 hochgradig sehbehinderte Menschen, die gleichzeitig auch taub sind.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) Dan Race –  Fotolia.com