Gesetzgebung

StMAS: Gesetzentwurf für ein Sehbehindertengeld

Rund 8.500 Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Diese Menschen wollen wir bestmöglich unterstützen. Deshalb wird die Staatsregierung heute den Gesetzentwurf für ein Sehbehindertengeld in den Bayerischen Landtag einbringen. Künftig sollen hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen von dieser finanziellen Leistung des Freistaats profitieren können:

„Zum 01.01.2018 wollen wir das Sehbehindertengeld einführen. Das bedeutet: Bayern wird ab 2018 für Menschen mit einer starken Sehbehinderung rd. € 12 Mio. bereitstellen“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen mit Sehbehinderung € 176 und taubsehbehinderte Menschen € 352 pro Monat als Unterstützung erhalten – das sind rund 30 bzw. 60% des Blindengeldes in Bayern. Müller betonte, „dass dieses Geld dazu dient, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.“

Schwer sehbehinderte Menschen haben eine Sehkraft zwischen 2 und 5%.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.