Gesetzgebung

StMI: Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes (ZwEWG)

Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen, mit dem das Zweckentfremdungsgesetz entfristet und deutlich verschärft wird. Bayerns Innen- und Baustaatssekretär Gerhard Eck: „Mit dem Gesetz können Gemeinden jetzt die Zweckentfremdungen von dringend benötigtem Wohnraum noch effektiver ermitteln und ahnden.“ Die Gesetzesänderungen treten am 29.06.2017 in Kraft.

„Wer seine Wohnung ständig tage- oder wochenweise an Touristen vermietet, wer Wohnraum länger leer stehen lässt oder wer in seinem Haus gewerbsmäßig Schlafplätze an Saisonarbeiter vermietet, der verstößt in München gegen das Zweckentfremdungsverbot. Und das kann die Stadt künftig mit einem Bußgeld von bis zu € 500.000 ahnden. Dieser jetzt verzehnfachte Bußgeldrahmen ist im Vergleich mit anderen Bundesländern der höchste“, betont Eck.

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Mit dem Änderungsgesetz der Staatsregierung erhalten Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, noch weitere Instrumente für einen wirkungsvolleren Schutz ihres Wohnungsbestands. Auch Hausverwalter, Makler und Betreiber von Internetportalen müssen ihnen Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen vorlegen. Wird diese Mitwirkungspflicht nicht befolgt, kann die Gemeinde dafür ein neues Bußgeld von bis zu € 50.000 festsetzen. Anordnungen zur Beendigung der Zweckentfremdung sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Zu diesen möglichen Befugnissen der Gemeinde gehört auch schon nach bisherigem Recht die Räumungsanordnung gegen den Zweckentfremder, z.B. wenn er in der Wohnung ein Maklerbüro oder eine Zahnarztpraxis betreibt.

„Was die Stadt München noch zusätzlich fordert und was die SPD-Landtagsfraktion übernommen hat, nämlich dass die Gemeinde abgeschlossene Mietverträge einfach aufheben und dann bspw. die Touristen aus der Wohnung verweisen kann, obwohl diese gar nicht gegen Vorschriften verstoßen, hat mit einem rechtsstaatlichen Vorgehen kaum noch was zu tun“, meint Eck.

„Regelungen, die unverhältnismäßige Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit und in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wären, gehören nicht in das Gesetz.“

Bisher ist die Landeshauptstadt München die einzige Gemeinde, die in Bayern eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. Innen- und Baustaatssekretär Gerhard Eck fordert auch andere Gemeinden auf, entschieden gegen Zweckentfremdung vorzugehen.

„Denn jeder zurückgeholte Wohnraum ist preiswerter als ein Neubau“, so Eck heute.

StMI, Pressemitteilung v. 30.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.