Gesetzgebung

EU-Kommission: Kommission begrüßt Entscheidung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Heute haben 20 Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Justiz“ eine politische Einigung über die Einrichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erzielt. Nun muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Sobald die unabhängige EU-Staatsanwaltschaft eingesetzt ist, ist sie befugt, in Strafsachen zu ermitteln, die den EU-Haushalt betreffen (z.B. Korruption oder Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug), und diese strafrechtlich zu verfolgen. Damit wird eine starke, unabhängige und effiziente Behörde aufgebaut, die auf die EU-weite Bekämpfung von Finanzkriminalität spezialisiert ist.

Der für Haushalt und Humanressourcen zuständige Kommissar Günther H. Oettinger erklärte hierzu:

„In keiner Weise tolerieren wir Betrug zu Lasten des EU-Haushalts. Jeder Cent muss unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Mit einer starken, unabhängigen und effizienten Europäischen Staatsanwaltschaft verstärken wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Steuergeldern, indem wir einen europäischen Ansatz zur strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zulasten des Unionshaushalts gewährleisten. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine wesentliche Ergänzung der derzeit auf Unionsebene verfügbaren Mittel, d. h. der Arbeit des OLAF im Bereich der verwaltungsrechtlichen Untersuchungen.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, dazu:

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, so viele Mitgliedstaaten wie möglich zu überzeugen, und ich freue mich sehr, dass wir 20 Mitgliedstaaten für die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft gewinnen konnten. Das ist ein großer Erfolg, der gewährleistet, dass die Europäische Staatsanwaltschaft bereits vom ersten Tag an wirksam funktioniert. Das ist ein guter Tag für die Steuerzahler in Europa. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die überaus wichtige Arbeit von Eurojust – der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – ergänzen, sodass sich Eurojust stärker der Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel und anderen Straftaten widmen kann.“

Warum brauchen wir einen Europäischen Staatsanwalt?

Durch grenzüberschreitenden Betrug entgehen den nationalen Haushalten in ganz Europa Jahr für Jahr Mehrwertsteuereinnahmen i.H.v. mindestens € 50 Mrd. Jahr für Jahr macht die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität Milliardengewinne, indem sie nationale Vorschriften umgeht und sich der strafrechtlichen Verfolgung entzieht. Im Jahr 2015 haben die Mitgliedstaaten betrügerische Unregelmäßigkeiten ermittelt und der Kommission gemeldet, die einen Betrag von etwa € 638 Mio. ausmachen, dabei sind entgangene Mehrwertsteuereinnahmen noch nicht eingerechnet. Die Möglichkeiten der nationalen Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung groß angelegter grenzüberschreitender Finanzkriminalität sind begrenzt. Die neue EU-Staatsanwaltschaft wird rasche Ermittlungen in ganz Europa und einen Informationsaustausch in Echtzeit durchführen. Damit wird sich das Blatt wenden.

Wie wird die Europäische Staatsanwaltschaft arbeiten?

Eine unabhängige Behörde
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird als zentrale Behörde aller teilnehmenden Mitgliedstaaten fungieren. Sie wird als hoch spezialisierte und unabhängige Behörde außerhalb der bestehenden Organe und Dienste fungieren und im Interesse der EU agieren, ohne dabei Weisungen von Organen der EU oder nationalen Behörden einzuholen oder anzunehmen.

Eine effiziente Zusammenarbeit mit nationalen Behörden
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird sich in eine zentrale EU-Ebene mit einem Zentralbüro und eine dezentrale Ebene mit abgeordneten europäischen Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten gliedern, wobei die europäischen Staatsanwälte auch weiterhin ihr Amt als nationale Staatsanwälte ausüben werden (Doppelfunktion). Die auf nationaler Ebene durchgeführten Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgungen werden vom Zentralbüro beaufsichtigt, damit ein einheitlicher Ansatz in der gesamten EU gewährleistet ist. Auf diese Weise wird die Staatsanwaltschaft ein breites Spektrum an Fachwissen über nationale Rechtsordnungen und Erfahrungen bündeln und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit wahren. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, werden die nationalen Behörden ihre Kompetenzen in derselben Strafsache nicht ausüben.

Eine Behörde für rasche Ermittlung und Strafverfolgung
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird wirksam gegen Betrug zulasten des EU-Haushalts und Mehrwertsteuerbetrug (beispielsweise Betrugsdelikte mit einem Schadensvolumen von mehr als € 10.000 und grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Volumen von mehr als € 10 Mio.) vorgehen können. Sie wird in bestimmten grenzüberschreitenden Fällen ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit ermitteln und direkt vor den nationalen Gerichten Klage gegen die Straftäter erheben können. Damit wird die Strafverfolgung entscheidend verbessert, und es können auf betrügerische Weise erlangte Gelder besser zurückerlangt werden.

Ein umfassendes Konzept zum Schutz von Steuergeldern
Während die Europäische Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen zuständig sein wird, wird das OLAF weiterhin verwaltungsrechtliche Untersuchungen durchführen, um in allen Mitgliedstaaten der Union gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Unregelmäßigkeiten und Betrug aufzudecken. Auf diese Weise wird ein möglichst umfassender Schutz für den EU-Haushalt gewährleistet und die Aufdeckungs- und die Verurteilungsquote gesteigert.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die heute im Rat erzielte allgemeine Einigung zwischen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Zypern muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen, bevor die Verordnung endgültig angenommen werden kann. Nach Annahme der Verordnung können weitere Mitgliedstaaten den 20 Gründungs-Mitgliedstaaten jederzeit beitreten.

Hintergrund

Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon (Art. 86 AEUV) hat die Europäische Kommission im Jahr 2013 die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich gilt diesbezüglich die Nichtbeteiligungsklausel.

Weitere Informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Kommission, Pressemitteilung v. 08.06.2017