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BVerwG: Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

Sachgebiete: Kommunalrecht; Parlaments-, Wahl-, Parteienrecht / BVerwG, Urt. v. 14.06.2017 – BVerwG 10 C 2.16 / Weitere Schlagworte: Klinikpförtner als Kreisrat; Beschränkung der Wählbarkeit; Interessenkollission; Einfluss auf Verwaltungsführung

Leitsätze:

  1. Art. 137 Abs. 1 GG ermächtigt im kommunalen Bereich nur dann dazu, die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zu dem Vertretungsorgan seines Arbeitgebers zu beschränken, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam begegnet werden kann (im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 04.04.1978 – 2 BvR 1108/77 – BVerfGE 48, 64 <89 f.>).
  2. Die Gefahr einer solchen Interessenkollision besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer einer kommunalen Gebietskörperschaft keine Möglichkeit hat, inhaltlich auf die Verwaltungsführung Einfluss zu nehmen.