Gesetzgebung

BMUB: Wohnungsgenossenschaften leisten unverzichtbaren Beitrag für bezahlbares Wohnen [zum Gesetzentwurf]

Wohnungsgenossenschaften sind für Länder und Kommunen bei der sozialen Wohnraumförderung ein wichtiger Partner. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesbauministerium bei seiner heutigen Bilanzveranstaltung „Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens“.

Staatssekretär Gunther Adler:

„Wohnungsgenossenschaften sind starke Partner der Kommunen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für bezahlbares Wohnen und in der Quartiersentwicklung.“

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Seit 2009 haben sich die Investitionen in den Neubau deutlich erhöht. Von € 680 Mio. auf mehr als € 1,3 Mrd. 2015. Jüngsten Hochrechnungen zufolge hat sich dieser positive Trend fortgesetzt. 2016 lagen die Beträge deutlich über € 1,5 Mrd.

Wohnungsgenossenschaften beteiligen sich aktiv an den jeweiligen Förderprogrammen der Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung. Sie profitieren von der Aufstockung der Kompensationsmittel des Bundes auf nun über € 1,5 Mrd. für 2017 und 2018.

Adler: „Ich begrüße sehr, dass einige Bundesländer gezielte Maßnahmen ergriffen haben, um Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen.“

Zunehmend mehr Kommunen wenden Konzeptausschreibungen an, damit auch Wohnungsgenossenschaften eine Chance haben, Baugrundstücke zu einem bezahlbaren Preis zu erwerben.

Das BMUB hat bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften eng mit dem zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengearbeitet. Eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode wird angestrebt, um auch für kleine Initiativen die Wahl der Rechtsform der Genossenschaft zu erleichtern und insgesamt attraktiver zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

BMUB, Pressemitteilung v. 19.06.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.

  • Erster Durchgang Bundesrat: hier.
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