Gesetzgebung

Landtag: Umweltausschuss hört Experten zu Alpenplan

Seit 45 Jahren regelt der Alpenplan die nachhaltige Entwicklung des bayerischen Alpenraums. Er soll nicht nur den Naturraum sichern und Naturgefahren wie Lawinen vermindern, sondern auch Übererschließung verhindern und dennoch Erholungsgebiete zugänglich machen. Seit der Diskussion über einen Eingriff zugunsten einer Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu ist der Alpenplan wieder in aller Munde.

Was wie die Quadratur des Kreises aussieht, hat eine erfolgreiche Realisierung hinter sich: 1972 erlassen, gilt der Alpenplan als raumplanerische Erfolgsgeschichte. Die Abgeordneten des Umwelt- und Verbraucherausschusses informierten sich nun bei Sachverständigen, wie sich der Alpenplan zum Schutz der Alpen und als Grundlage für deren nachhaltige Entwicklung weiter verbessern lässt.

Dazu hatte der Ausschuss einen Fragenkatalog erarbeitet, den die Experten aus verschiedenen Bereichen in der Sitzung beantworteten. Gleich zu Beginn wiesen die Naturschutzverbände unter ihnen darauf hin, dass der Alpenplan in erster Linie ein raumplanerisches und kein naturschutzfachliches Instrument sei, hervorragend geeignet zur Realisierung der Alpenkonvention und über viele Jahre bewährt. Er habe zentrale Bedeutung, sobald es darum gehe, Nutzungsansprüche zu regeln und solle substanziell nicht geändert werden. Vor allem mit Blick auf den Streit um das Riedberger Horn warnten sie vor einem „Dammbruch“. Wenn solche Deregulierungen Schule machten, dann entstehe durch wachsende Konkurrenz zwischen den Tourismusregionen eine Erschließungsspirale, die eine Flut von weiteren Ausnahmen nach sich ziehe.

Einteilung in drei Entwicklungszonen

So sah der Vorsitzende des Landesbund für Vogelschutz (LBV) in Bayern, Norbert Schäffer, die Gefahr des Rückfalls in Einzelentscheidungen:

„Der Alpenplan ist das Grundgesetz der Raumplanung. Damit geht man nicht leichtfertig um.“

Seine große Stärke sei die erreichte Planungssicherheit. Unterstützung erhielt er vom Vizepräsident des Deutschen Alpenvereins, DAV, Rudolf Erlacher, der nicht versäumte auf den ästhetischen Aspekt der Alpenregion, die Schönheit und Faszination für die Berge hinzuweisen. Erlacher sieht keinen Anlass, an der Einteilung der bayerischen Alpen in drei Entwicklungszonen etwas zu ändern. Die Erschließungs-Zone A (35% des bayerischen Alpenraums), die Übergangszone B (22%) und die Ruhezone C (43%) gewähre allen Nutzungsinteressen Raum.

Ganzjahrestourismus im Blick

Den ausgewogenen Ganzjahrestourismus im bayerischen Alpenraum lobte der Bund Naturschutz als positive Folge des Alpenplans. Obwohl in den bayerischen Alpen die Anzahl der Neuerschließungen abgenommen habe, so der Vorsitzende Hubert Weiger, sei eine räumlich begrenzte Entwicklung bestehender Skigebiete möglich geblieben. Im Vergleich mit dem benachbarten Österreich seien dort durch die ständige Ausweitung der Skigebietsinfrastruktur bestimmte Regionen für den Sommertourismus unattraktiv geworden.

Dem widersprach Klaus Fischer, Geschäftsführer der Allgäuer Gesellschaft für Standort, Marke und Tourismus.

„Ich will keine Käseglocke über unsere Region stülpen“, versicherte Fischer und zeigte sich überzeugt, dass Skigebiete selbst für Nicht-Skifahrer ein interessantes Flair produzierten.

Fischer ist zudem kein Freund einer Ausweitung der Zonierung im Alpenplan auf Tallagen.

„Wo soll dann die Entwicklung stattfinden?“, fragte er.

Etwas zurückhaltender reagierte Oswald Pehel. Der Geschäftsführer von Tourismus Oberbayern München steht zum Alpenplan, sieht bspw. in Bergsteigerdörfern ein zukunftsfähiges Konzept und regte an, gemeinsam nach touristischen Lösungen zu suchen. Mit Blick auf den Landesentwicklungsplan, LEP, fordert der Bayerische Bauernverband mehr Offenheit. Nach Ansicht des schwäbischen Bezirkspräsidenten Alfred Enderle muss eine Weiterentwicklung des LEP und damit auch des Alpenplans möglich sein.

Dass der Alpenplan auch aus österreichischer Sicht ein flächendeckender einmaliger Schutz für den Alpenraum ist, unterstrich Peter Haßlacher, der als CIPRA-Vorsitzender Österreich mit der Alpenkonvention eng vertraut ist. Er verwies auf eine Studie der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, die sich mit der Analyse, Bewertung und Sicherung alpiner Freiräume befasst. Haßlacher schlug sogar vor, auch für andere Alpen-Regionen Modelle zu entwickeln, die dem Alpenplan ähneln. Damit griff er einen zentralen Kritikpunkt des Bund Naturschutz auf, der bemängelt, dass der Alpenplan räumlich auf Bayern begrenzt ist.

Definition des Begriffs „Weiterentwicklung“

In der Diskussion mit den Abgeordneten äußerte sich die SPD, die die Anhörung initiiert hatte, unzufrieden damit, das zeitgleich der Wirtschaftsausschuss des Landtags das Thema Alpenplan behandelt, ohne die Ergebnisse der Expertenanhörung abzuwarten. Florian von Brunn regte zudem an, sich Gedanken darüber zu machen, was der Begriff „Weiterentwicklung“ konkret bedeutet. Bei den FREIEN WÄHLERN tauchte die Frage auf, inwiefern eine Zementierung der Verhältnisse einer vernünftigen Abwägung der Interessen entgegensteht, während Rosi Steinberger von den Grünen nach der Grenze zur Übererschließung fragte.

Immer wieder drehte sich das Gespräch um das Beispiel Riedberger Horn. So mahnten die Vertreter des Bund Naturschutzes und des Landesbundes für Vogelschutz sowie des DAV, der gemeinwohlorientierte, übergreifende und verbindliche Ansatz des Alpenplans dürfe nicht nur wegen lokaler Einzelinteressen geändert werden. Die geplante Änderung dort sei „kein guter Deal“, sondern bringe einen Nettoverlust, was die Natur angehe, denn es gehe nicht um Quantität, dafür aber um die Qualität unzerschnittener Landschaftsräume.

Der Allgäuer Tourismusexperte Klaus Fischer konterte mit dem Verweis auf ökonomische Erfordernisse:

„Wintertourismus ist bei uns nur mit einem Skiangebot denkbar.“

Das ließen die Naturschutzverbände nicht gelten. Angesichts des Klimawandels, der in den Alpen mit einem durchschnittlichen Temperaturanstieg von 4 Grad Celsius am massivsten ausfalle, verbiete sich die Skischaukel am Riedberger Horn. Nötig seien vielmehr Lenkungsmaßnahmen für anlagenunabhängige Sportarten wie Mountainbiken, ein verstärkter Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, mehr Informationen für die Bevölkerung und nicht zuletzt gemeinsame Überlegungen von Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft, wie die immer größer werdende Sehnsucht nach Ruheräumen befriedigt werden kann.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 22.06.2017 (von Miriam Zerbel)

Redaktionelle Hinweise

Die Änderung des Alpenplans ist der Teil aktuellen LEP-Novelle.

  • Stichworte zur LEP-Novelle: Teilfortschreibungen bei den Festlegungen zu den Zentralen Orten, zu den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf, zum Vorrangprinzip (Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sind vorrangig zu entwickeln), zur Vermeidung von Zersiedelung bzw. zum Anbindegebot sowie zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur; neben den Grund-, Mittel- und Oberzentren werden erstmals auch Metropolen ausgewiesen (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg); landesplanerische Ermöglichung des Vorhabens am Riedberger Horn (Zusammenschluss der Skigebiete Balderschwang [Gemeinde Balderschwang] und Grasgehren [Gemeinde Obermaiselstein] über eine Bergbahn und eine Skiabfahrt); Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen der Flughäfen München und Salzburg.
  • Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt (seit Inkrafttreten der letzten LEP-Änderung am 01.09.2013) auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges: Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.