Gesetzgebung

StMJ: Justizministerkonferenz fordert Strafbarkeit illegaler Autorennen

Die Justizminister der Länder Hessen, Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Bayern, Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, Sachsen, Justizminister Sebastian Gemkow, Sachsen-Anhalt, Justizministerin Anne-Marie Keding, Mecklenburg-Vorpommern, Justizministerin Katy Hoffmeister sowie des Saarlands, Justizstaatssekretär Roland Theis, begrüßten heute den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zum Thema „Illegale Autorennen“. Hessen hatte das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz setzen lassen.

„Die Justizministerinnen und Justizminister haben heute ein klares Zeichen gegen diesen Irrsinn auf unseren Straßen gesetzt. Nicht nur die Teilnehmer und Organisatoren solcher illegalen Rennen werden sich künftig für ihr Handeln strafrechtlich zu verantworten haben, denn die Beratungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben dazu geführt, dass nunmehr auch spontane Rennen von Ampel zu Ampel unter bestimmten Voraussetzungen einer Strafbarkeit unterliegen sollen. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen diese Ergänzung ausdrücklich und halten an ihrer Forderung fest, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird“, so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

„Ob Berlin, Köln, Mönchengladbach oder Kassel. Wir wissen, dass in vielen Städten sog. illegale Autorennen veranstaltet werden. Da ist viel jugendlicher Leichtsinn im Spiel. Es geht aber auch um Geld und Wetten. Das Risiko, das von solchen Kraftfahrzeugrennen ausgeht, ist dabei enorm. Immer wieder müssen wir von Toten und Verletzten infolge solcher Rennen hören. Gerade in den jüngsten Fällen waren es unbeteiligte Fußgänger oder Fahrradfahrer, die durch das unverantwortliche Verhalten der Täter zu Schaden gekommen sind. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Teilnahme und Organisation solcher illegalen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt (BR-Drs. 362/16). Der Deutsche Bundestag hat diesen wichtigen Gesetzentwurf leider lange unbeachtet gelassen“, so die Justizministerin.

„Solch schreckliche und skrupellose Vorfälle wie jüngst in Mönchengladbach unterstreichen nochmal mit aller Deutlichkeit: Mit unserem gemeinsamen Bundesratsentwurf zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen haben wir den richtigen rechtspolitischen Weg eingeschlagen! Wir müssen hier bei der Strafbarkeit schon dann ansetzen, wenn sich jemand an solchem Irrsinn beteiligt. Wir können es einfach nicht zulassen, dass unschuldige Menschen den egoistischen Adrenalinrausch von Dummköpfen im schlimmsten Fall mit dem Leben bezahlen“, sagte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow betonte:

„Raserei und illegale Autorennen gefährden die Sicherheit unserer Straßen erheblich. Es kann nicht angehen, dass es erst Unfälle oder gar Tote und Verletzte geben muss, um kriminelle Raser zu bestrafen. Der Bundesrat hat dazu schon im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch immer nicht beschlossen ist. Es ist nun an der Zeit, dass endlich gehandelt wird und illegale Autorennen unter Strafe gestellt werden.“

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sagte:

„Illegale Autorennen mit Todesfolgen für Unbeteiligte: Auch an der Strafhöhe muss klar erkenntlich werden, wie menschenverachtend dieser Wahnsinn ist. Das hat nichts mehr mit Ordnungswidrigkeiten zu tun.“

Justizministerin Katy Hoffmeister aus Mecklenburg-Vorpommern:

„Es ist höchste Zeit, dass illegale Rennen im Straßenverkehr unter Strafe gestellt werden. Auch die verkehrswidrige und rücksichtslose Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit Einzelner, die so einen Geschwindigkeitsrausch erreichen, darf nicht länger nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Es gilt, Leben zu bewahren und die Gesundheit all jener Menschen zu schützen, die folgenschwer in solche grob verkehrswidrigen Handlungen hineingezogen werden können. Der Gesetzentwurf liegt vor. Wir drängen auf eine zügige Beratung und Verabschiedung.“

Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis fügte hinzu:

„Illegale Autorennen, bei denen unbeteiligte Dritte schwer verletzt oder gar getötet werden, haben leider auch im Saarland zugenommen. Bislang sind diese vom Recht lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das entspricht nicht dem Unrechtsgehalt des tödlichen Leichtsinns dieser Raserei.“

Eva Kühne-Hörmann erläuterte:

„Ein Ziel der Strafbarkeit für solche illegalen Autorennen ist auch die abschreckende Wirkung. Illegale Autorennen werden bisher nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet, dass den teilnehmenden Fahrern ein Bußgeld von bis zu € 400 und ein Monat Führerschein-Entzug drohen. Das ist angesichts der hohen Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Dritter ein zu geringes Strafmaß. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Teilnahme und Organisation solcher Rennen in das Kernstrafrecht aufzunehmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht, wenn ein Mensch zu Tode kommt. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb auch klar gemacht, dass es sich bei diesen Kraftfahrzeugrennen eben nicht um Kavaliersdelikte, sondern um handfeste Straftaten handelt.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Justizministerien der Länder Hessen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und des Saarlandes v. 22.06.2017