Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Städtetag begrüßt Abschaffung der Störerhaftung

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur heute im Bundestag verabschiedeten Abschaffung der Störerhaftung und zu öffentlichem WLAN:

„Die Menschen in den Städten profitieren davon, dass der Bundesgesetzgeber die sog. Störerhaftung nun endlich abschafft. Denn wenn die Netzbetreiber mit dem neuen Telemediengesetz Rechtssicherheit bekommen, wird es künftig sehr schnell deutlich mehr frei nutzbare Hotspots und öffentliche WLAN-Netze geben. Es wird an immer mehr Orten schnelle Internetzugänge geben.

Schnelle freie WLAN-Hotspots sind nützlich für den Stadt-Tourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr. Viele Städte haben deshalb schon seit langem den Ausbau von Gratis-WLAN-Hotspots vorangetrieben.

Die nun verabschiedete Abschaffung der sogenannten Störerhaftung erleichtert weitere WLAN-Angebote, weil WLAN-Betreiber nun nicht mehr grundsätzlich für eventuelles Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, etwa für illegale Downloads von Musik und Filmen.“

Deutscher Städtetag, Statement v. 30.06.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes.

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier.
  • Erster Durchgang im Bundesrat (nebst Stellungnahme): vgl. hier.
  • Vorgang im DIP: hier.