Gesetzgebung

GVBl. (11/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 27.06.2017 wurde am 30.06.2017 verkündet (GVBl. S. 278). Es tritt am 01.07.2017 in Kraft. Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotenzials. Stichworte: Wesentliche Änderungen betreffen die überörtliche Aus- und Fortbildung, die kommunale Zusammenarbeit, die Anhebung der Altersgrenze, Kinderfeuerwehren, die Unterstützung des Kreisbrandrats durch Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich sowie die Ergänzung des Kostentatbestands, um auch von Sicherheitsdiensten künftig vermehrt Kostenersatz verlangen zu können. Zudem soll dem Inklusionsgedanken besser Rechnung getragen werden. Schließlich soll es Stadtbrandräten künftig gestattet sein, im Einvernehmen mit der Gemeinde Stadtbrandmeister zu bestellen; neu im Rahmen der Beschlussempfehlung: Änderungen beim Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) – Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Aufstellen von Verkehrszeichen durch Feuerwehren und THW auch bei Übungen (und nicht nur bei tatsächlichen Einsätzen).

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

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(koh)