Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH, Beschl. v. 04.07.2017 – 18 P 16.2000 / Weitere Schlagworte: Umfang des Mitbestimmungsrechts beim betrieblichen Vorschlagswesen; Zulässigkeit der Einstellung des betrieblichen Vorschlagswesens durch den Dienststellenleiter trotz bestehender Dienstvereinbarung (bejaht); Erweiterung der sachlichen Beteiligungsbefugnisse der Personalvertretung durch eine ständige Verwaltungspraxis (verneint)
Leitsatz:
AnzeigeEine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen (Ideenmanagement) kann wirksam nur Grundsätze über die Bewertung von Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens regeln und die Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung, ob überhaupt ein betriebliches Vorschlagswesen in der Dienststelle eingeführt bzw. aufrechterhalten wird, nicht beschränken. Die Entscheidung, ob Prämien gewährt werden und in welcher Höhe Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden, ist allein Sache des Dienststellenleiters.
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