Gesetzgebung

StMI: Herrmann zum Inkraftreten der Änderung des Waffengesetzes

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Änderung des Waffengesetzes: Strengere Regeln zur Aufbewahrung von Waffen schaffen mehr Sicherheit – Freistaat setzt sich erfolgreich für Bestandsschutz bei Schützen und Jägern ein – Befristete Amnestie-Regelung soll Zahl der illegalen Waffen reduzieren

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die morgen in Kraft tretenden Änderungen des Waffengesetzes als einen Gewinn für die Sicherheit in Deutschland begrüßt:

„Die strengeren Aufbewahrungsvorschriften für Waffen können dazu beitragen, dass zukünftig noch weniger Waffen in falsche Hände geraten.“

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Das geänderte Bundesgesetz sieht laut Herrmann vor, dass scharfe Waffen und Munition zukünftig in noch widerstandsfähigeren Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind. Die neuen Anforderungen schreiben vor, dass entsprechende Behältnisse deutlich schwieriger aufzubrechen sind. Kriminelle können die Behälter wegen ihres höheren Gewichts zudem schwerer mitnehmen. Um insbesondere Jäger und Schützen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen, hat sich der Freistaat laut Herrmann im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich für weitgehende und faire Bestandschutzregelungen eingesetzt. Herrmann dazu:

„Es gilt das Augenmaß zu wahren. Gerade Jäger und Schützen pflegen eine jahrhundertealte, wertvolle Tradition. Nach unserer Erfahrung gehen sie sehr sorgfältig mit ihren Waffen um. Mir war es deshalb wichtig, sie nicht über Gebühr zu belasten.“

Schusswaffen und Munition sind nach der Reform des Waffengesetzes in speziellen Sicherheitsbehältnissen mit dem Widerstandsgrad „0“ aufzubewahren. Weniger widerstandsfähige Sicherheitsbehältnisse, die nach bisheriger Gesetzeslage noch als gleichwertig anzusehen waren, dürfen künftig von neuen Waffenbesitzern grds. nicht mehr verwendet werden. Wer seine Waffe aber bereits in einem der bislang zulässigen Sicherheitsbehälter ordentlich verwahrte, darf dies auch weiterhin tun. Die neuen Anforderungen gelten nämlich nur für Neubesitzer von Waffen.

„Wer seine Waffe in einem bislang zulässigen Schließbehältnis ordentlich aufbewahrt hat, für den ändert sich nichts. Für diesen zeitlich unbefristeten Bestandsschutz haben wir uns stark gemacht“, erklärte Herrmann.

Wird ein bislang zulässiges Behältnis ohnehin in der häuslichen Gemeinschaft genutzt, darf es zudem auch von Neu-Waffenbesitzern verwendet und im Erbfall weiter eingesetzt werden.

Wie Herrmann heute mitteilte, tritt mit der Gesetzänderung auch eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft tritt. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 01.07.2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Eine entsprechende Amnestie-Regelung im Jahr 2009 war ein großer Erfolg: bundesweit konnten ca. 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden. Der Minister:

„Ich hoffe, dass auch diesmal möglichst viele Besitzer von illegalen Waffen vernünftig sind und von der Amnestie-Regelung Gebrauch machen. Jede Waffe, die wir einsammeln, ist ein Gewinn für die Sicherheit.“

Der Innenminister appelliert am Tag des Inkrafttretens des neuen Waffengesetzes nochmals an die Sorgfalt aller Waffenbesitzer:

„Nach wie vor gilt: Waffen sind kein Kinderspielzeug. Sie müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Das gilt für die alte Büchse der Oma, die als liebgewonnenes Erinnerungsstück aufbewahrt wird ebenso wie für die Pistole des Sportschützen aus dem Verein.“

StMI, Pressemitteilung v. 05.07.2017

Redaktionelle Hinweise

Bei dem inkrafttretenden Gesetz handelt es sich um das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften, das heute im BGBl. verkündet wurde (BGBl. I S. 2133).

  • Zweiter Durchgang im Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

Auf europäischer Ebene befindet sich der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen im Gesetzgebungsverfahren. Die Kommission hatte den Vorschlag im November 2015 vorgestellt. Im Dezember 2016 erzielten Parlament und Rat eine politische Einigung. Zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.