Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 07.07.2017

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ‚Ehe für alle‘ / Kein Geld aus staatlicher Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Propaganda / Mit Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und Ahndung aller Straftaten mit Fahrverbot wichtige bayerische Forderungen durchgesetzt“

Zur „Ehe für alle“ (TOP 104)

Die Staatsregierung hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Wir brauchen hier Klarheit. Die Staatsregierung wird daher sehr sorgfältig und ohne Zeitdruck prüfen, ob eine Klage vor dem BVerfG erhoben werden soll. Zur Klärung dieser komplexen juristischen Fragen werden wir neben dem Sachverstand innerhalb der Staatsregierung auch externe Experten einbeziehen. Anschließend entscheiden wir über eine mögliche Klage.“

Huber kündigte gleichzeitig an, dass Bayern am morgigen Freitag keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses stellen werde.

„Die notwendige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen kann im Vermittlungsausschuss nicht sinnvoll stattfinden. Wir werden aber in einer Protokollerklärung unsere Haltung deutlich machen. Wir sind ganz klar gegen jegliche Form der Diskriminierung und begrüßen es ausdrücklich, dass in der Vergangenheit wesentliche Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften abgebaut wurden. Wenn Menschen füreinander einstehen und gegenseitige Verantwortung übernehmen, verdient das Respekt und Anerkennung. Die Ehe ist aber nach unserem Verständnis eine Verbindung zwischen Mann und Frau“, so der Minister.

[Red. Hinweise: Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Weitere Informationen (Bundestag): hier. Vorgang im DIP: hier. Verbundene Meldungen: hier.]

Zur Neuregelung der Parteienfinanzierung (TOP 1a und TOP 1b)

Bayern begrüßt nachdrücklich, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die Voraussetzungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung geschaffen werden. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Jetzt kann endlich Schluss damit gemacht werden, dass Parteien, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, mit Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung ihre verfassungsfeindliche Propaganda betreiben. Angriffe auf unsere Verfassung dürfen nicht von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Gesetz ist ein klares Zeichen gegen Verfassungsfeinde. Nun gilt es, sobald wie möglich beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen.“

[Red. Hinweise: Vollständige Gesetzesbezeichnungen: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 21); Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Weitere Informationen (Bundestag): hier. Vgl. auch StK zur BR-Sitzung v. 10.02.2017. Vorgänge im DIP: hier und hier. Verbundene Meldungen: hier.]

Zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (TOP 97)

Mit der Einführung der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung werden wichtige bayerische Kernforderungen nach unverzichtbaren modernen Ermittlungsinstrumenten umgesetzt.

„Kriminelle dürfen technisch nicht besser aufgestellt sein als die Ermittlungsbehörden. Wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht, reicht heutzutage eine Überwachung von Telefonaten und SMS nicht mehr aus, um den Tätern auf die Spur zu kommen. Der Staat muss alle gängigen Kommunikationswege überwachen können. Dazu gehören auch Skype oder verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp“, erklärte Huber.

Die Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten entspricht ebenfalls einer langjährigen Forderung der Staatsregierung. Zukünftig können nicht nur Verkehrsdelikte, sondern alle Straftaten mit einem Fahrverbot geahndet werden. Bundesratsminister Huber:

„Gerichte haben den Tätern mit effektiven Maßnahmen das strafbare Unrecht ihrer Handlungen klarzumachen. Der vorübergehende Entzug des Führerscheins kann Verurteilte empfindlicher treffen als eine Geldstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Ladendiebstahls wird für viele junge Erwachsene der erzwungene Verzicht auf das Auto ein besserer Denkzettel sein als eine reine Geldstrafe.“

[Red. Anmerkung nebst Hinweisen: Die beiden Gesetzentwürfe „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (BT-Drs. 18/11277) und „zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ (BT-Drs. 18/11272) enthalten eine Vielzahl von Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts. Nach der vom Plenum angenommenen Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/12785) wurden die Bestimmungen des zweitgenannten Gesetzentwurfs in den erstgenannten eingefügt und dieses Gesetz um die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert. Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Weitere Informationen (Bundestag): hier. Erster Durchgang Bundesrat: hier. Vorgang im DIP: hier. Verbundene Meldungen: hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 06.07.2017