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NKR: Jahresbericht 2017 – Erfolge beim Bürokratieabbau, Digitalisierung im Rückstand

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überreicht heute der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2017. In der unmittelbar vorangehenden Kabinettsitzung hatte der Vorsitzende des NKR, Dr. Johannes Ludewig, Gelegenheit, zentrale Punkte aus dem Jahresbericht vorzutragen. Der Bericht steht unter dem Motto „Bürokratieabbau. Bessere Rechtsetzung. Digitalisierung. Erfolge ausbauen – Rückstand aufholen“. Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung in den zurückliegenden 12 Monaten. Neben der Bilanz ordnet der NKR die Entwicklungen der 18. Legislaturperiode ein und gibt Empfehlungen für die 19. Legislaturperiode.

„Der Bericht zeigt eine positive Veränderung in der Gesetzgebung hin zu einem besseren Kostenbewusstsein. Erfreulich ist auch, dass Maßnahmen zur Kostenbegrenzung, wie bspw. die ‚One in one out‘-Regel, Wirkung zeigen. Das ist eine gute Grundlage, auf der in der neuen Legislaturperiode erfolgreich weitergearbeitet werden kann“, erklärte Dr. Ludewig.

Die Bilanz der Anfang 2015 eingeführten ‚One in one out‘-Regel – der praktischen Deckelung der Folgekosten der Wirtschaft – ist positiv: Das ‚Out‘, also die Entlastung der Unternehmen übersteigt das ‚In‘, d.h. die Belastung der Unternehmen, um € 1,4 Mrd. Auch die Entwicklung der gesetzlichen Folgekosten über die gesamte Legislaturperiode stimmt zuversichtlich: Diese haben sich in den letzten vier Jahren – den Mindestlohn mit seinen außerordentlich hohen Folgekosten außer Betracht lassend – nur geringfügig erhöht. Mit der Einführung der systematischen Evaluierung gesetzlicher Regelungen und dem EU ex-ante-Verfahren, das die Folgekosten von EU-Regelungen für Deutschland transparent macht, wurden gleichzeitig weitere wichtige Weichen gestellt. Der Weg hin zu einer ganzheitlichen Gesetzgebung – von der Rechtsetzung über Folgekostenabschätzung, Gesetzesvollzug, Evaluierung und bis zu einer eventuellen Novellierung – kann damit grundsätzlich beschritten werden. Die neue Legislaturperiode bietet die Chance, dies im Alltag der Gesetzgebung praktisch umzusetzen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema E-Government.

„Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück. Neue Chancen bringt das Onlinezugangsgesetz. Diese Entwicklung muss in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck vorangetrieben werden. Der Erfolg des Portalverbundes wird von der tatsächlichen Umsetzung abhängen. Nötig sind eine verbindliche Steuerung, ausreichende Ressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur dann werden Bürger und Unternehmen im Alltag von dem direkten und effizienten Zugang zur Verwaltung profitieren“, so Dr. Ludewig.

Ein Hindernis für die Digitalisierung der Verwaltung sieht der NKR in der zersplitterten deutschen Registerlandschaft – die Güte der vorhandenen Informationen und deren Verknüpfung lässt zu wünschen übrig. Nur wenn die deutsche Registerlandschaft nachhaltig modernisiert wird, kann der Austausch der Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft tatsächlich effizient und bürgerfreundlich sein. Der NKR wird bis September in seinem diesjährigen Gutachten Vorschläge entwickeln, wie ein bürger- und unternehmensfreundliches Datenmanagement aussehen könnte.

Den Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates finden Sie hier.

NKR, Pressemitteilung v. 12.07.2017