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DStGB: Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Das Bundesfinanzministerium hat Daten zum Stand der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zum 30.06.2017 veröffentlicht. Entgegen oftmals in den Medien verbreiteten Meldungen zeigt sich, dass diese Investitionsmittel sehr wohl auf dem Weg ihrer konkreten Nutzung vor Ort sind, trotz zahlreicher Hürden, die die Gemeinden dabei zu nehmen haben.

Nach den von den Ländern zum 30.06.2017 vorgelegten Übersichten waren fast € 3,1 Mrd. des Gesamtvolumens des Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit konkreten Investitionsmaßnahmen verplant, gegenüber der Vorjahresmeldung sind das ca. € 1,3 Mrd. mehr. Dies waren rd. 87% der vom Bund bereitgestellten Finanzmittel i.H.v. € 3,5 Mrd. Die zum 30.06.2017 verplanten Bundesmittel (€ 3,1 Mrd.) verteilten sich auf knapp 10.600 Maßnahmen. Auf Grund der unterschiedlichen Verfahren zur Umsetzung des KInvFG in den einzelnen Ländern sind diese Zahlen allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar.

Die bisher vorliegenden Zahlen bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen zeigen, dass die Bundeshilfen von den finanzschwachen Kommunen nachgefragt werden und der bislang geringe Mittelabfluss nur geringe Aussagekraft in Bezug auf den Planungsstand in den Kommunen hat. Zu den Gründen, aus denen der Mittelabfluss bei Investitionsförderprogrammen zu Beginn generell eher zögerlich verläuft, gehören u.a. der erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen, der Verwaltungsaufwand, Kapazitätsgrenzen und die Auszahlung der Mittel erst nach Rechnungsstellung.

DStGB, Aktuelles v. 13.07.2017

Redaktioneller Hinweis: Die Daten des BMF enthalten u.a. eine Übersicht zur Um­set­zung des KInvFG in den Län­dern.