Gesetzgebung

BFH: Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad – Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Sachgebiete: Abgabenrecht; Kommunalrecht / BFH, Beschl. v. 18.07.2017 – XI B 24/17 / Weitere Schlagworte: Verpachtung als Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen; Verwaltungspauschale und Betriebskostenzuschüsse höher als Pacht

Leitsatz:

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NV: Bei der Verpachtung von Schulmensa und Freibad kann von einer Tätigkeit einer Gemeinde zur Erzielung von Einnahmen auch dann auszugehen sein, wenn die Gemeinde eine die jeweilige Pacht übersteigende Verwaltungskostenpauschale (Mensa) bzw. Betriebskostenzuschüsse (Freibad) an die Pächter leistet.