Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) – Hochschulstatistik

Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes eingebracht (LT-Drs. 17/17858 v. 18.07.2017). Dieser stellt insbesondere eine Reaktion auf das novellierte Hochschulstatistikgesetz (HStatG) des Bundes dar und schafft die landesrechtlichen Voraussetzungen, damit die Hochschulen ihren bundesrechtlichen Verpflichtungen (u.a. Angaben zu Promovierenden) nachkommen können. Zudem wird klargestellt, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur dann erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.

Hintergrund

Nach dem Hochschulstatistikgesetz des Bundes (HStatG) haben die Hochschulen für die Hochschulstatistik bestimmte Daten aus ihren Unterlagen zu liefern. Mit der Novellierung des HStatG zum 01.03.2016 ist eine Reihe von Neuerungen verbunden: Hierzu zählen insbesondere die Einführung einer Promovierendenstatistik sowie neue Merkmale, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen. Die neuen bzw. geänderten Merkmale, Ausprägungen und Definitionen machen Anpassungen in der Datenerfassung, -aufbereitung und -übermittlung in den Verwaltungssystemen erforderlich, die z.T. der Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im bayerischen Landesrecht bedürfen.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsüberblick für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) puje – Fotolia.com