Das o.g. Gesetz v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 326). Es tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft, teilweise auch später. Stichworte zum Gesetz: Übertragung des Tarifergebnisses vom Februar 2017 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger; Einmalzahlung für aktive Beamte und Richter; redaktionelle Änderungen, Rechtsbereinigungen; Änderung des BayBesG, des BayBeamtVG, des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes, der Zulagenverordnung und des KWBG.
-
Anzeige
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
Sonstiges
Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)