Das o.g. Gesetz v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 356). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Stichworte zum Gesetz: Änderung BauKaG, Dolmetschergesetz (DolmG) und ZustV; Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Bereich des Bauberuferechts; Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU; Änderungen des BauKaG zur Wahrung weitgehender Einheitlichkeit in den Ländern auf Basis des von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Musterarchitektengesetzes; Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und insbesondere der Bayerischen Architektenkammer (abhängig von der Zahl der Anerkennungsanträge ausländischer Dienstleister).
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Sonstiges
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(koh)