Gesetzgebung

GVBl. (12/2017): Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes (BauKaG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 356). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Stichworte zum Gesetz: Änderung BauKaG, Dolmetschergesetz (DolmG) und ZustV; Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Bereich des Bauberuferechts; Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU; Änderungen des BauKaG zur Wahrung weitgehender Einheitlichkeit in den Ländern auf Basis des von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Musterarchitektengesetzes; Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und insbesondere der Bayerischen Architektenkammer (abhängig von der Zahl der Anerkennungsanträge ausländischer Dienstleister).

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    Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)