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StMAS: Ausbau der Kinderbetreuung – Familienministerin Müller und Finanzminister Söder legen millionenschweres Investitionsprogramm auf

Der Freistaat Bayern startet ein Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze. Die Gemeinden erhalten aus Mitteln des Bundes einen Aufschlag von 35 Prozentpunkten auf die reguläre Förderung nach Art. 10 FAG. Damit können sie bis zu 90% ihrer förderfähigen Investitionskosten refinanzieren. Anders als bei den bisherigen Programmen werden nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren gefördert, sondern alle Plätze für Kinder bis zur Einschulung. Auch der Erhalt von Betreuungsplätzen wird unterstützt.

Bayerns Familienministerin Emilia Müller erklärte dazu:

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„Das Programm kommt zur rechten Zeit: die Geburtenzahlen steigen. Wir wollen aber auch inklusive Einrichtungen ausbauen und dem Betreuungsbedarf von Flüchtlingskindern gerecht werden. Insgesamt stehen € 178 Mio. zusätzlich zur Verfügung, mit denen wir die reguläre staatliche Förderung erheblich verstärken können. So werden wir auch in den nächsten Jahren jeden Kitaplatz, der gebraucht wird, fördern.“

Bayerns Finanzminister Markus Söder:

„Mit FAG-Förderung und Investitionsprogramm erhalten Kommunen durchschnittlich 85 Prozent statt der regulären 50 Prozent ihrer förderfähigen Investitionskosten erstattet. Damit werden die Kommunen beim Ausbau ihrer Kindertageseinrichtungen weiterhin tatkräftig unterstützt.“

Seit 2008 unterstützt der Freistaat auch mit Mitteln des Bundes die Gemeinden mit Investitionsprogrammen beim Ausbau der Kinderbetreuung. So sind rund 80.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Insgesamt standen dafür € 1,4 Mrd. zur Verfügung. Mit Blick in die Zukunft verdeutlichte Müller:

„Wir wollen eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung in allen Teilen Bayerns und höchste Qualität in den Kitas. Das vierte Investitionsprogramm ist ein Baustein dazu.“

Anträge können demnächst bis zum 31.08.2019 bei den zuständigen Regierungen gestellt werden.

StMAS, Pressemitteilung v. 20.07.2017

Redaktionelle Anmerkung

Die zusätzlichen Mittel des Bundes resultieren aus dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (BGBl. I Nr. 40/2017 v. 29.06.2017, S. 1893). Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder geschaffen und die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessert werden. Erstmals werden dabei auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Zur konkreten Umsetzung: Durch die Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder wird ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 aufgelegt; finanziell werden hierzu dem bereits im Jahr 2007 vom Bund eingerichteten Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ zusätzliche Mittel i.H.v. € 1,126 Mrd. – verteilt auf die Jahre 2017 bis 2020 – zur Verfügung  gestellt; davon entfallen auf € 178.245.888 auf den Freistaat Bayern.